TÜV nach 22 Jahren stillstand

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Krombi
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TÜV nach 22 Jahren stillstand

Beitrag von Krombi »

hey leute,

bald ist es soweit, muss mit meinem spitti zum tüv. ein kollege sagte mir das es eine vollabnahme nicht mehr gebe sondern nur noch ganz normal tüv? stimmt das?
würdet ihr versuchen sofort das h kennzeichen mit zu erlangen oder wie läuft das? glaube für h kennzeichen muss das fahrzeug perfekt sein oder?
was für unterlagen brauche ich nach 22jahren stilllegung und was sind WICHTIGE krieterien beim tüv??
muss der spitti warnblinkanlage haben ?
ich weiss , viele fragen. hatte damals eine vollabnahme bei meiner ape machen lassen weil ich gar keine papiere hat, das hat mich viele nerven und geld gekostet :flop:

hoffe auf einige positive kommentare, danke :happywink:
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Gerd44
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Re: TÜV nach 22 Jahren stillstand

Beitrag von Gerd44 »

hi Krombi,

lese doch mal meine Beiträge im Forum unter TÜV/Feinstaubverbote usw. durch.

zur Beantwortung deiner Fragen empfehle ich:

Fahrzeugbrief neu: Ich gehe davon aus, dass Du keinen Brief hast, wenn doch ist es der alte und wegen der langen Stillstandszeit nicht mehr gültig, weil in Flensburg gelöscht. Also Neuabnahme.

H-Kennzeichen: Ich empfehle H-Kennzeichen, ist zwar bei den Steuern teurer(191,00 Euronen/Jahr. Dafür hast du in den Umweltzonen keine Probleme. Zudem habe ich aber die Versicherung (LVM) günstiger, als bei einem Saisonkennzeichen. Hebt sich bei den Kosten untereinander wieder auf.

Warnblinkschalter: Müssten andere MK III-Besitzer beantworten.
Gruß Gerd

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Seadweller
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Re: TÜV nach 22 Jahren stillstand

Beitrag von Seadweller »

Hallo Krombi,
Warnblinkanlage ist ein Muss.
Ich habe meinen GT nach über 40 Jahren Stillstand wieder zugelassen. Wenn du den Brief hast, kannst du zum TÜV fahren und die Abnahme machen lassen.
H-Abnahme würde ich gleich mitmachen lassen. Ist ein Abwasch.
Ob du mit Saison- oder H-Kennzeichen fahren willst musst du dir mal durchrechnen.

Besten Gruß, Carsten
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Andi
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Re: TÜV nach 22 Jahren stillstand

Beitrag von Andi »

Unterschied bei der Vollabnahme war eh nur das wiegen.
Brauchst auch keine 2 abnahmen machen,gleich die fürs H-Kennzeichen.(wenn deine Kiste die Bedingungen erfüllt)
Warnblinker sind Pflicht und Gurte wenn die Erstzulassung mitte 69 bzw danach war.
Der alte Brief reicht aus,bekommst eh einen neuen.Lass dir den alten entwerteten aushändigen danach.
Ansonsten muß dein Wagen alle Kriterien erfüllen wie jedes normale Fahrzeug und die fürs H.
Also möglichst orginal und normale Farbe mindestends zustand 3.Ist alles nicht so schlimm wie man denkt.
Für alles was nicht orginal ist wie Felgen oder Lenkrad usw brauchst du Unterlagen wenns die gibt.
Nur zum Beispiel nicht dumm fragen was mit dem Holzlenkrad ist-wird oft nicht bemerkt oder was ich damit ausdrücken will-Schnauze halten und nur bei mängeln genau nachfragen was gemeint bzw gefordert ist.Ab und an hilft der Satz-Das ist aber orginal...der Prüfer weiß auch nicht alles.Funktioniert natürlich nicht bei 225er Reifen.blöd sind die nicht.
Wer keine Punkte in Flensburg hat hat endweder Glück gehabt oder behindert den fließenden Verkehr.
Krombi
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Re: TÜV nach 22 Jahren stillstand

Beitrag von Krombi »

vorhanden sind alter fahrzeugbrief und abmeldebescheinigung. was kommen da für kosten auf mich zu mit h kennzeichen etc?
meiner ist bj 1968, dann bräuchte ich keine gurte eigentlich , aber ich hab welche drin.
worauf achten die denn beim h ? aufjeden kleinen furz ? das einzige was mir sorgen macht ist die doppelauspuffanlage :D
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Re: TÜV nach 22 Jahren stillstand

Beitrag von Krombi »

wie kommt man eigentlich mit dem auto ohne kennzeichen zum tüv? kurzzeitkennzeichen wohl nicht ....
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jr1500
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Re: TÜV nach 22 Jahren stillstand

Beitrag von jr1500 »

Für die Fahrt zum TÜV ist ein Kurzzeitkennzeichen zulässig.

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Gerd44
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Re: TÜV nach 22 Jahren stillstand

Beitrag von Gerd44 »

@ krombi
vorhanden sind alter fahrzeugbrief und abmeldebescheinigung. was kommen da für kosten auf mich zu mit h kennzeichen etc?

wie schon erwähnt, brauchst nur in meinen Beitrag MOT oder M.O.T. gehen und lesen, stehen alle Kosten drin. Wenn Du noch einen Brief hast, ist wahrscheinlich das Techn. Beiblatt nicht erforderlich. Vielleicht erst einmal den TÜV fragen????
Gruß Gerd

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Re: TÜV nach 22 Jahren stillstand

Beitrag von isebjoern »

Ohne TÜV kein kurzzeit kennzeichnen
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Re: TÜV nach 22 Jahren stillstand

Beitrag von isebjoern »

Das einfachste ist aufm Anhänger
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Re: RE: Re: TÜV nach 22 Jahren stillstand

Beitrag von jr1500 »

isebjoern hat geschrieben:Ohne TÜV kein kurzzeit kennzeichnen
Stimmt nicht. Fahrten zur HU sind erlaubt.

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Gerd44
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Re: TÜV nach 22 Jahren stillstand

Beitrag von Gerd44 »

Meine ich auch dass das geht, habe Versicherungsbestätigung und von meinem Spitti die niederländischen Kfz-Papiere gehabt.
Gruß Gerd

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Re: TÜV nach 22 Jahren stillstand

Beitrag von Krombi »

jap überführungsfahrten , tüvbesuch und zur werkstatt darf man , gerade informiert! eine sorge weniger :top:
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isebjoern
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Re: TÜV nach 22 Jahren stillstand

Beitrag von isebjoern »

Dann doch ohne kennzeichnen oder ?
Gruß Jörn GT6 MK3 1972
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Re: TÜV nach 22 Jahren stillstand

Beitrag von Krombi »

Ne mit kurzzeitkennzeichen ... :happywink:
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