Werktstatt Versicherung

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Martin

Werktstatt Versicherung

Beitrag von Martin »

Hi,

gibt es eine Versicherung für die Werkstatt bzw. den Stellplatz
gegen Abbrennen / Diebstahl oder andere Grausamkeiten
während einer Totalrestauration ohne Fahrzeugversicherungsschutz?

Grüsse,
Martin
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Rorei
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Beitrag von Rorei »

Hallo Martin,
das ist eine s.g. Ruheversicherung, z.B. ist diese möglich während der Stilllegung. Ob das in deinem Fall möglich ist musst du erfragen.
Gruß Roland
Spiti-MK4-1300 ( Bj.73 ) und Vitesse MK1-Convertible ( Bj.67 ) www.rolands-triumph.de
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Andi
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Beitrag von Andi »

Bei mir wären es um 160 Euro im Monat gewesen.
Undiskutabel
Allerdings 3 Fahrzeuge .
Motortester,Kompressor und Schutzgasschweißgerät wurden alein schon mit 10000Euro berechnet.(Uralt aber mal Profigeräte)
Hab für die 3 nicht mal 10 % davon bezahlt aber sie für 1000 zb zu versichern wäre eine Unterversicherung.
Das Gebäude hat allerdings von Vermieterseite eine Brandschutzversicherung.
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MKIII
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Beitrag von MKIII »

Die Ruheversicherung gilt doch nur wenn das Fzg für einen gewissen Zeitraum ungenutzt untergestellt wird, aber nicht wenn an dem Fzg Restaurationsarbeiten durchgeführt werden, dafür gibt es die Privat- oder Firmenhaftpflicht, also derjenige der an dem Fzg arbeitet und einen Schaden verursacht muss den wieder gutmachen, oder seine Versicherung. Wa sanderes ist wenn in der Firma durch einen elektrischen defekt in der Werkstattelektrik ein Brand entsteht oder event durch Blitzschlag dann übernimmt die Hausratversicherung den Schaden, heist das bei einer Werkstatt auch so, Hausratversicherung?? Die Frage ist also steht das Fzg in deiner eigenen Garage und wird daran gearbeitet? Darf man eigentlich solche arbeiten in der eigenen Garage machen, die Versicherung weis das und wird sich gegebenenfalls rausreden. Weil, laut Gesetzt ist eine Private Garage zur Unterstellung von Fzg gedacht??
Oder steht das Fzg in einer Werkstatt wo du gegen Bezahlung arbeiten durchführen lässt?? Dann kannst du dich ganz entspannt zurücklehnen weil der Eigentümer der Werkstatt für alle Schäden aufkommen muss. Ob er das dann aber hinterher auch will oder kann oder überhaupt eine Versicherung hat??? Risiko :(
Gruß
Norbert
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"Alt werden ist nix für Feiglinge"
Fuhrpark: Spitfire MK3 1969, Porsche V108 1960, NSU Max 1954, Honda CY50 1980
Martin

Beitrag von Martin »

@Andi: 160 Euro legt man lieber beiseite als der Versicherung in den Rachen zu werfen (Thema Diebstahl)

@MkIII: Es ist eine private Halle, ein entkerntes 2stöckiges Holzhaus
deklariert als Mehrzweckhalle, aber gewiss nicht als Schrauberhalle.
Wird vom Vermieter geduldet. Daher denke ich auch eher dass sich
eine Versicherung mit dem Hinweis "grob fahrlässig" oder so rausreden
wird, wenns mal brennt. Das wird wohl auch für die private Haftpflicht
des Schrauberkollegen gelten, wenn dieser die Halle durch
Schweissarbeiten anzündet und dadurch mein Spiti ruiniert.

Werde wohl mit dem Risiko leben müssen (schlaflose Nächte,
Alpträume ;-))
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Andi
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Beitrag von Andi »

Sach ja-Undiskutabel.
Allerdings hab ich mir einen Extraraum/Garage fertig gemacht.
1.Sauber
2.Entfeuchtungsgerät
3.Kein Werkzeug oder ähnliches.
4. eigener Zugang
Damit also rechtlich getrennt von der Werkstatt und versicherungstechnisch sicher.
Brennt also die Werkstatt nieder und der Extraraum dazu ist dieser von der Versicherung nicht anzufechten.
Da gilt dann die Ruheversicherung im gegensatz dazu wenn dein Wagen in einer Hobbywerkstatt steht.
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