Hab ich noch nie gehört. Warum sollte man nicht z.B. seine Felgen wechseln dürfen? Hab ich viele Jahre gemacht: mal Speichenfelgen (eingetragen), mal originale Stahlfelgen. Nun nur noch Stahlfelge, die Speichen sind logischerweise aber immer noch eingetragen.Was eingetragen ist muß auch montiert sein
Flügelmutter für Speichenfelge DUNLOP
- Brüchi
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Re: Flügelmutter für Speichenfelge DUNLOP
@ Norbert:
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Re: Flügelmutter für Speichenfelge DUNLOP
Danke, Brüchi,Brüchi hat geschrieben: ↑7. Mai 2024, 12:10 Hi Spitiracer
Upps, die stehen schon kräftig weit heraus.
Da bringend diese Kunststoff"flügelchen" an den Blinkerecken bei manchen 1500ern ja auch nichts.
Wie sieht es denn beim einlenken bzw einfedern aus?
Schleift da echt nix ????
Ich vermute mal, so ein Lenkeinschlagsbegrenzer ist verbaut...sollte ja, alleine schon wegen dem (alten) Gutachten.
Sofern wirklich nix schleift...für den TÜV die schmaleren Reifen/Felgen nehmen. Was Du dann machst....wissen wir ja nicht, ist dann deine Sache
nein, kein Streifen, Lenkbegrenzung kann ich auch nicht feststellen, Felge+Reifen passen gut. Evtl. wurde am Radkasten vor langer Zeit sehr profissionell etwas vergrößert, kann ich jedoch nur vermuten, wenn, dann super gemacht.
Der Vorgänger hat angeblich nichts geändert, nur die alten 4 1/2 x 13 miit 4-Loch gegen die schönen 5,5 x 13 Speichen getauscht.
Angeblich war das auch von Triumph so zu bekommen ??
(Wo bist Du zuhause, evtl. kann man sich mal treffen?)
Triumph Spitfire MK IV Bauj. 1972 - BMW R 45 Bauj. 1982 - NSU Quikly Bauj. 1956 - BMW R850 Bauj. 2002
- Rolf
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Re: Flügelmutter für Speichenfelge DUNLOP
Früher war es so, dass das Fahrzeug genau dem Zustand entsprechen mußte, wie es im Kfz.Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) angegeben war.
Ich mache es inzwischen bei meinen Fahrzeugen so, dass ich "wahlweise..." eintragen lasse. Bei Rädern/Reifen sieht man auch oft die Angabe "auch genehmigt...". In beiden Fällen hat man also mehrere Möglichkeiten.
Woher stammt die Aussage, dass eine Änderungsabnahme durch einen aaS 18 Monate Gültigkeit besitzt? Dieses Gerücht ist mir schon mehrmals untergekommen...
Ich kenne es nur so, dass eine Änderungsabnahme den Vermerk/Hinweis enthält, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I "unverzüglich" zu ändern ist. Im juristischen Sinne (BGB Paragraph 121) heißt das "ohne schuldhaftes Verzögern". Wenn also nichts dazwischen kommt, was mich daran hindert, muss ich streng genommen direkt vom aaP zur Kfz.-Zulassungsstelle fahren.
Grüße
Rolf
Ich mache es inzwischen bei meinen Fahrzeugen so, dass ich "wahlweise..." eintragen lasse. Bei Rädern/Reifen sieht man auch oft die Angabe "auch genehmigt...". In beiden Fällen hat man also mehrere Möglichkeiten.
Woher stammt die Aussage, dass eine Änderungsabnahme durch einen aaS 18 Monate Gültigkeit besitzt? Dieses Gerücht ist mir schon mehrmals untergekommen...
Ich kenne es nur so, dass eine Änderungsabnahme den Vermerk/Hinweis enthält, dass die Zulassungsbescheinigung Teil I "unverzüglich" zu ändern ist. Im juristischen Sinne (BGB Paragraph 121) heißt das "ohne schuldhaftes Verzögern". Wenn also nichts dazwischen kommt, was mich daran hindert, muss ich streng genommen direkt vom aaP zur Kfz.-Zulassungsstelle fahren.
Grüße
Rolf
BMW 328 Ci (2000) - Suzuki SV 1000 S (2004) - Triumph Spitfire 1500 (1975) - Yamaha SRX 600 (1988) - Yamaha XJ 900 N (1986)
- marc
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Re: Flügelmutter für Speichenfelge DUNLOP
Nach Wohnsitzwechsel, da wird der Schein neu erstellt, wollte ich die Gunst der Stunde nutzen und die Zettelwirtschaft der letzten zig Jahre, Schubkarre, Stahlflex, Speichen usw. beenden und alles in den Schein übernehmen lassen. Tatsächlich geht das wohl nur bis max. 18 Monate nach dem der Graukittel die Änderungsabnahme beim TÜV bescheinigt hat, so zumindest die "Interpretation". Aber die Dame bei der Zulassungsstelle war sehr entgegenkommend, vielleicht weil die Formulierung "unverzüglich" auf der Änderungsabnahme schwammig ist. Mir war nicht bewusst, dass die Änderungsabnahme nur eine begrenzte Gültigkeit hat, wenn sie nicht in die Papiere übernommen wird, denn dem TÜV hat bei der HU immer die Zettelwirtschaft gereicht. Vielleicht ist das Ermessenspielraum der Sachbearbeiter.
Durch die Adapter gibt es keine Spurverbeiterung, aber durch die 5.5er Tiefbettfelgen. Mit dieser Felgen Reifenkombi bekommst Du nirgends §23, geschweige denn TÜV, auch nicht in BW. Außerdem musst Du Lenkeinschlagsbegrenzer haben, sitzen unter den Manschetten, sind übrigens auch eine Bauartänderung... Leih Dir 4.5er Felgen mit 155er Reifen.
Durch die Adapter gibt es keine Spurverbeiterung, aber durch die 5.5er Tiefbettfelgen. Mit dieser Felgen Reifenkombi bekommst Du nirgends §23, geschweige denn TÜV, auch nicht in BW. Außerdem musst Du Lenkeinschlagsbegrenzer haben, sitzen unter den Manschetten, sind übrigens auch eine Bauartänderung... Leih Dir 4.5er Felgen mit 155er Reifen.
Viele Grüße
Marc

Marc

- Andi
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Re: Flügelmutter für Speichenfelge DUNLOP
Und das mit dem rausstehen.
Kann von Haube bzw Spitfire zu Spitfire anders aussehen.
Bei mir haben die 185er nicht rausgestanden.
Auf meinem anderen montiert schon.
Bei Soko Poser hab ich mal im TV gesehn war die Rede von unverzüglich eintragen und max 12 monate Kulanz.
Und wenn nur irgendwas am Fahrwerk geändert wird ist alles hinfällig.
Und das es als Kombination eingetragen werden muß.
Also auch wenn die Federn eingetragen sind erlischt es wenn andere Felgen verbaut werden.
Oder Anschlagbegrenzer,Spurplatten usw.
Kann von Haube bzw Spitfire zu Spitfire anders aussehen.
Bei mir haben die 185er nicht rausgestanden.
Auf meinem anderen montiert schon.
Bei Soko Poser hab ich mal im TV gesehn war die Rede von unverzüglich eintragen und max 12 monate Kulanz.
Und wenn nur irgendwas am Fahrwerk geändert wird ist alles hinfällig.
Und das es als Kombination eingetragen werden muß.
Also auch wenn die Federn eingetragen sind erlischt es wenn andere Felgen verbaut werden.
Oder Anschlagbegrenzer,Spurplatten usw.
Wer keine Punkte in Flensburg hat hat endweder Glück gehabt oder behindert den fließenden Verkehr.
- Pumpel
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Re: Flügelmutter für Speichenfelge DUNLOP
Hallo Spitracer,
kannst Du mal ein Foto von den montierten Adaptern ohne Felge einstellen?
Dein Vorbesitzer wird doch hoffentlich darauf geachtet haben, dass die Radbolzen eventuell gekürzt werden müssen, um nicht gegen die Felge zu drücken! (weiß gerade nicht, ob dann die Mutter überhaupt noch greift, falls die Felge nicht komplett auf dem Adapter sitzt).
Außerdem glaube ich mich zu erinnern, dass die Radläufe umgebörtelt werden müssen, um dem Gutachten von damals zu entsprechen.
Das sieht auf den Fotos auch nicht danach aus.
Ebenso war da ein, wie schon mehrfach erwähnt, Lenkanschlagsbegrenzer vorgeschrieben.
Wegen dem umbörteln, auf das ich keine Lust hatte, liegen mein Speichenfelgen noch im Karton in der Garage.
Grüße
Frank
kannst Du mal ein Foto von den montierten Adaptern ohne Felge einstellen?
Dein Vorbesitzer wird doch hoffentlich darauf geachtet haben, dass die Radbolzen eventuell gekürzt werden müssen, um nicht gegen die Felge zu drücken! (weiß gerade nicht, ob dann die Mutter überhaupt noch greift, falls die Felge nicht komplett auf dem Adapter sitzt).
Außerdem glaube ich mich zu erinnern, dass die Radläufe umgebörtelt werden müssen, um dem Gutachten von damals zu entsprechen.
Das sieht auf den Fotos auch nicht danach aus.
Ebenso war da ein, wie schon mehrfach erwähnt, Lenkanschlagsbegrenzer vorgeschrieben.
Wegen dem umbörteln, auf das ich keine Lust hatte, liegen mein Speichenfelgen noch im Karton in der Garage.
Grüße
Frank
Spitfire 1500 BJ 1976, Spitfire 1500 BJ 1980, HMC MK4, Fiat 500 F, SR 500, GB 500, Gitane Record 1985 (Laurent Fignon, Le Professeur), SUN 1015