Moin
Vor 3 Wochen hatte ich mal so richtig Glück,nachdem mir einer die Vorfahrt genommen hatte war mein Winterbenz platt.
Ok,Versicherungskohle war genug für Selbstreperatur und bei der Karre kommts mir auf perfekte Optik nicht an weshalb sogar noch was übrigblieb.
Letzte Woche fuhr ein LKW meinem Ex-Winterauto(war mir dann doch zu schade fürn Winter)das jetzt meine Frau fährt in die Seite.
Wirtschaftlicher Totalschaden.
Bedeutet lt Gutachten-Reperatur 3800 Euro,Wert 2800 Euro,Restwert des Fahrzeugs 650 Euro.
Bekomme also 2150 Euro ausbezahlt.
Der Wagen hat aber trotz Bj 99 erst 24000km runter und ist optisch wie technisch makellos.Praktisch neuwertig.
Ersthand,Scheckheft usw.
Meine Frau will den nicht mehr hergeben und ich seh es auch nicht ein weil ich alleine schon ein halbes Jahr nach gesucht hatte und das ein echtes Schnäppchen war was einem so schnell nicht wieder unterkommt.
Die Reperatur und Lackierung(Sonderlack-Efektgoldmetallic) übersteigt meine Fähigkeiten.
Selbstmachen ist also nicht.
Hab mal gehört das die reperatur bis 20% über Gutachten trotzdem gemacht werden darf,wenn das stimmt würd ich den Rest eben selbst zahlen.
Kennt sich damit jemand aus oder vieleicht einen Trick ?
Gutachten ist schon berechnet nach freier Werkstatt statt dem Markenhändler.
Sauerrei,man hat nichts gemacht und wird bestraft.
Danke im voraus
Andi
Versicherungsschaden
- Andi
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Versicherungsschaden
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- marc
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Re: Versicherungsschaden
Eigentlich hast Du Anspruch so eine Sache sofort dem Anwalt zu übergeben. Wenn Du nicht schuld bist, kostet es Dich auch nichts, allerdings weiß ich nicht ob das jetzt noch geht. Die Einspruchsfrist gegen die Regulierung ist 14 Tage. Mir hatte mal ein LKW im Spit die Vorfahrt genommen. 1tes Gutachten des von der Versicherung beauftragten SV 2800,-€. Nachdem 3ten hat sich mein RA mit der Verdicherung auf 7000,-€ geeinigt. Zum Schluss habe ich mit Nutzungsausfall (10 Wochen) gut 10 Mille bekommen. Also, wenn unverschuldet immer einen Anwalt nehmen.
Viele Grüße
Marc

Marc

- Andi
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Re: Versicherungsschaden
Anwalt kostet mich eh nix,Rechtsschutz sei Dank.
Aber ich gehöre nicht zu denen die wegen jedem Furz gleich die Armee freischalten.Das nervt ja auch nicht wenig .
Da zahl ich lieber die paar Euro drauf und ärger mich kurz.
Dachte nur es gibt vieleicht einen Weg der mir noch unbekannt ist.
Hab mir jetzt eine Werkstatt gesucht die es zu dem Preis macht allerdings mit Ausbeulen und Spachteln statt Austausch.
Aber ich gehöre nicht zu denen die wegen jedem Furz gleich die Armee freischalten.Das nervt ja auch nicht wenig .
Da zahl ich lieber die paar Euro drauf und ärger mich kurz.
Dachte nur es gibt vieleicht einen Weg der mir noch unbekannt ist.
Hab mir jetzt eine Werkstatt gesucht die es zu dem Preis macht allerdings mit Ausbeulen und Spachteln statt Austausch.
Wer keine Punkte in Flensburg hat hat endweder Glück gehabt oder behindert den fließenden Verkehr.
-
volvo-boy
Re: Versicherungsschaden
Hallo Andi,
es gibt eine 130% Regelung, wobei dann darf der Wagen im komendem Jahr nicht verkauft werde.
Aber so wie du schreibst ist das ja dann kein Problem.
Anwalt ist eigentlich bei einem nicht verursachten Unfall immer am besten. Die Versicherungen machen in der heutigen Zeit eigentlich immer dumm rum....
Such mal bei Google 130% Regelung .
Dann kommt solch eine Info:
Liegen die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, ohne die Grenze von 130 % des Wiederbeschaffungswerts zu überschreiten, darf der Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug noch reparieren lassen. Voraussetzung ist, dass die Reparatur sach- und fachgerecht und nach den Vorgaben des Sachverständigen ausgeführt wird und dass der Geschädigte das reparierte Fahrzeug weiter benutzt. Unter diesen Voraussetzungen kann er ohne Vorlage der Reparaturrechnung die vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten (netto) verlangen. Die Mehrwertsteuer wird allerdings nur erstattet, soweit sie durch Rechnung nachgewiesen wird.
Gruß Daniel
es gibt eine 130% Regelung, wobei dann darf der Wagen im komendem Jahr nicht verkauft werde.
Aber so wie du schreibst ist das ja dann kein Problem.
Anwalt ist eigentlich bei einem nicht verursachten Unfall immer am besten. Die Versicherungen machen in der heutigen Zeit eigentlich immer dumm rum....
Such mal bei Google 130% Regelung .
Dann kommt solch eine Info:
Liegen die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, ohne die Grenze von 130 % des Wiederbeschaffungswerts zu überschreiten, darf der Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug noch reparieren lassen. Voraussetzung ist, dass die Reparatur sach- und fachgerecht und nach den Vorgaben des Sachverständigen ausgeführt wird und dass der Geschädigte das reparierte Fahrzeug weiter benutzt. Unter diesen Voraussetzungen kann er ohne Vorlage der Reparaturrechnung die vom Sachverständigen ermittelten Reparaturkosten (netto) verlangen. Die Mehrwertsteuer wird allerdings nur erstattet, soweit sie durch Rechnung nachgewiesen wird.
Gruß Daniel
- Rorei
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Re: Versicherungsschaden
.....und es gibt noch die Möglichkeit die 130% zu strecken wenn der Gutachter in seinem Gutachten die Verwendung von gebrauchten Teilen vorsieht ( z.B. Türen, Heckklappe usw.) da diese Teile billiger sind und trotzdem eine sachgerechte Reparatur darstellen.
Gruß Roland
Gruß Roland
Spiti-MK4-1300 ( Bj.73 ) und Vitesse MK1-Convertible ( Bj.67 ) www.rolands-triumph.de
- stefang60
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Re: Versicherungsschaden
brauchst Du nach meinen bisherigen Erfahrungen auch nicht. Ich konnte bisher alles nach meiner Zufriedenheit ohne Anwalt schnell und effizient regeln.Andi hat geschrieben:Anwalt kostet mich eh nix,Rechtsschutz sei Dank.
Aber ich gehöre nicht zu denen die wegen jedem Furz gleich die Armee freischalten.Das nervt ja auch nicht wenig .
Also einen Brief schreiben Du wünscht aufgrund des Zustand des Fahrzeuges die 130% Regel und ferner betonst Du dass Du auch einen Anwalt einschalten würdest, den sie ja bezahlen müssen. Ne Antwort wird da nicht lange auf sich warten lassen.
Sollte Deiner Gattin, was ich nicht hoffe, was passiert sein im Sinne von HWS Syndrom oder so, kannst Du Dir eine Anzeige wg. Körperverletzung "Ihres Kunden" vorbehalten.
Ich hatte einmal einen Anwalt, dem hab ich es wieder entzogen, weil sich das ganze ewig hinzog, er viel zu wenig Schmerzensgeld verlangte etc. Nun ja, er wird ja von der Versicherung bezahlt und das öfter als von mir beauftragt
was ist das für ein auto?
fahren ist silber, schrauben ist Gold!
- Andi
- Überflieger
- Beiträge: 11828
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- Wohnort: Hannover
Re: Versicherungsschaden
Renault Clio
Na mit den 130% ist doch was ich wissen wollte
Da werd ich die Versicherung mal mit meinem Fachwissen erschrecken
Na mit den 130% ist doch was ich wissen wollte
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