Führerschein B
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migula
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Führerschein B
Mein Sohn hat jetzt den Führerschein B. Darf er mit diesem b...... Schein an einen Pkw zul.Ges.Gew. 1.912 kg einen leeren Autotransportanhänger (ca. 340 kg) zul.Ges.Gew. 2.000 kg anhängen und mich im Pannenfall, was bei einem gut gewarteten Spitfire ja selten vorkommt, abholen. Wie sieht es aus, wenn meinen Autotransportanhänger auf 1.580 kg abgelastet wird?
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Races
Re: Führerschein B
Er darf :
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
- auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg
1.912 kg Auto + 1.580 kg Hänger geht also weil unter 3.500 kg Gesamtgewicht der Kombination
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
- auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg
1.912 kg Auto + 1.580 kg Hänger geht also weil unter 3.500 kg Gesamtgewicht der Kombination
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migula
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Re: Führerschein B
Wenn ich die Formulierung, vermutlich aus dem Gesetzblatt übernommen, richtig verstehe interessiert es nicht ob ein Anhänger mit 350 kg hinterher gezogen wird, weil er ja 2.000 kg Gesamtmasse haben dürfte.
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Races
Re: Führerschein B
Genau genommen ja, aber :migula hat geschrieben:Wenn ich die Formulierung, vermutlich aus dem Gesetzblatt übernommen, richtig verstehe interessiert es nicht ob ein Anhänger mit 350 kg hinterher gezogen wird, weil er ja 2.000 kg Gesamtmasse haben dürfte.
Wenn Dein Sohn mit dem Auto und dem leeren Anhänger unterwegs in eine Kontrolle kommt ergibt die Summe aus leerem Hänger + Zugfahrzeug einen niedrigeren Wert als die für Ihn zulässigen 3,5 t ! Ich denke das ist dann Auslegungssache bzw. Grauzone ( bin mir aber nicht sicher ). Den Kontrolleuren muß doch "aufgehen", dass die Kombi so noch unter 3,5 t sein muß ! Anders sieht es aus, wenn er mit beladenem Hänger "erwischt" wird. Dann könnte man die involvierten Massen ( Zugfahrzeug, Hänger, geladenes Fahrzeug ) addieren und ggf. feststellen, dass das für die Klasse B zul. Gesamtgewicht nicht überschritten wurde. Die Frage ist nur ob das vor Ort auch so gemacht wird ... oder ob da nicht lediglich beide max. zul. Gesamtgewichte addiert werden da im FZG - Schein nur noch Dieses jedoch kein Leergewicht angegeben ist ...
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Holzwurm
Re: Führerschein B
Hallo Migula
Du brauchst den Hänger nicht ablasten da das Gesetz von "Gesamtmasse" spricht und nicht von zulässigen Gesamtgewicht.
Gesamtmasse bedeutet hier Zugfahrzeug+Hänger+Ladung nicht mehr als 3500kg wobei natürlich das zulässige Gesamtgewicht des Hängers nicht überschritten werden darf und nicht höher als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein darf!
Aber aufpassen! Ab 3,5t zulässiges Zug-Gesamtgewicht wird das ganze Kontrollgerät-pflichtig! (früher hats Fahrtenschreiber geheissen)
Und noch eine kleine Falle: ist das ziehende Fahrzeug ein LKW auch unter 3,5t gilt mit Hänger das Sonntags-Fahrverbot auf Autobahnen!
viele grüsse aus den pharagrafendschungel der EG
wolf
Du brauchst den Hänger nicht ablasten da das Gesetz von "Gesamtmasse" spricht und nicht von zulässigen Gesamtgewicht.
Gesamtmasse bedeutet hier Zugfahrzeug+Hänger+Ladung nicht mehr als 3500kg wobei natürlich das zulässige Gesamtgewicht des Hängers nicht überschritten werden darf und nicht höher als die Leermasse des Zugfahrzeugs sein darf!
Aber aufpassen! Ab 3,5t zulässiges Zug-Gesamtgewicht wird das ganze Kontrollgerät-pflichtig! (früher hats Fahrtenschreiber geheissen)
Und noch eine kleine Falle: ist das ziehende Fahrzeug ein LKW auch unter 3,5t gilt mit Hänger das Sonntags-Fahrverbot auf Autobahnen!
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wolf
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migula
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Re: Führerschein B
Danke Holzwurm,
das Zauberwort ist Gesamtmasse. Der Pkw darf sowieso nur 1.500 kg ziehen. Paradox bei dieser Geschichte ist, dass er den Geländewagen nicht als sicheres Zugfahrzeug verwenden darf, weil die Kombination dann zu schwer wird. War da nicht mal eine Änderung auf 4,2 t im Gespräch. Ich bin ab und an privat mit Geländewagen und 2 t Anhänger unterwegs. Von Fahrtenschreiber habe ich noch nichts gehört.
das Zauberwort ist Gesamtmasse. Der Pkw darf sowieso nur 1.500 kg ziehen. Paradox bei dieser Geschichte ist, dass er den Geländewagen nicht als sicheres Zugfahrzeug verwenden darf, weil die Kombination dann zu schwer wird. War da nicht mal eine Änderung auf 4,2 t im Gespräch. Ich bin ab und an privat mit Geländewagen und 2 t Anhänger unterwegs. Von Fahrtenschreiber habe ich noch nichts gehört.
- Rorei
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Re: Führerschein B
Ich glaube nicht, gilt nur für Gewerbe, nicht privat. Sonst müsste ich ja für ein WoMo + Smart auf Hänger einen Fahrtenschreiber einbauen lassen.Holzwurm hat geschrieben: Aber aufpassen! Ab 3,5t zulässiges Zug-Gesamtgewicht wird das ganze Kontrollgerät-pflichtig! (früher hats Fahrtenschreiber geheissen)
Gruß Roland
Spiti-MK4-1300 ( Bj.73 ) und Vitesse MK1-Convertible ( Bj.67 ) www.rolands-triumph.de
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Re: Führerschein B
Races hat geschrieben:1.912 kg Auto + 1.580 kg Hänger geht also weil unter 3.500 kg Gesamtgewicht der Kombination
Der Hänger darf also nicht mehr wiegen als das Leergewicht des Fzg. Wiegt das Fzg weniger als 1580KgAnhänger über 750 kg zG7),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Gruß
Norbert
-------------------------------------------------------
"Alt werden ist nix für Feiglinge"
Fuhrpark: Spitfire MK3 1969, Porsche V108 1960, NSU Max 1954, Honda CY50 1980
Norbert
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Races
Re: Führerschein B
Sehr gut Norbert ... jetzt dürfte es klar sein !
@ Migula :
Spendier Deinem Sohn am Besten einen BE - Schein ... dann ist Ruhe !
@ Migula :
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migula
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Re: Führerschein B
Das Fahrzeug wiegt leer genau 1.580 kg. Aber laut neuestem Führerscheinbuch zählt tatsächlich das gezogene Gewicht und nicht das welches der Anhänger laden dürfte. D.h. das ziehen eines leeren Autotransportanhängers an die Pannenstelle ist für jeden B-Führerscheininhaber möglich, wenn das zul. Zugfahrzeuggewicht und leere gebremste Hänger unter 3,5 t liegt. Die Aussagen von Holzwurm sind vollkommen richtig.
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Races
Re: Führerschein B
Ich bleibe dabei :migula hat geschrieben:Das Fahrzeug wiegt leer genau 1.580 kg. Aber laut neuestem Führerscheinbuch zählt tatsächlich das gezogene Gewicht und nicht das welches der Anhänger laden dürfte. D.h. das ziehen eines leeren Autotransportanhängers an die Pannenstelle ist für jeden B-Führerscheininhaber möglich, wenn das zul. Zugfahrzeuggewicht und leere gebremste Hänger unter 3,5 t liegt. Die Aussagen von Holzwurm sind vollkommen richtig.
Das Gespann ( Zugfahrzeug + Hänger + Ladung ) darf insgesamt 3,5 t betragen & das gezogene Gewicht ( Hänger + Ladung ) darf dabei das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen !
Also darf man z. B. mit einem Fiat Panda keinen W140 auf einem KFZ - Hänger ziehen ...
- Andi
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Re: Führerschein B
Das darfst du mit keinem Führerschein-Witzbold.
Wer keine Punkte in Flensburg hat hat endweder Glück gehabt oder behindert den fließenden Verkehr.
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Races
Re: Führerschein B
Hey Andi ... Smilie übersehen ???Andi hat geschrieben:Das darfst du mit keinem Führerschein-Witzbold.
- Andi
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Re: Führerschein B
Nicht doch,meinen durch Witzbold ersetzt

Wer keine Punkte in Flensburg hat hat endweder Glück gehabt oder behindert den fließenden Verkehr.
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migula
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Re: Führerschein B
Hallo Races,
ich schließe mich deiner Meinung an und auch die Aussagen von Holzwurm widersprechen dieser nicht!
Aber mit einem Fiat Panda und dem Führerschein B kannst du einen leeren Autotransportanhänger (=380 kg) nach Ebenweiler ziehen, damit er dort mit einem entsprechenden Zugfahrzeug als "Lumpensammler" eingesetzt werden kann!
ich schließe mich deiner Meinung an und auch die Aussagen von Holzwurm widersprechen dieser nicht!
Aber mit einem Fiat Panda und dem Führerschein B kannst du einen leeren Autotransportanhänger (=380 kg) nach Ebenweiler ziehen, damit er dort mit einem entsprechenden Zugfahrzeug als "Lumpensammler" eingesetzt werden kann!