Halter, Besitzer -> Zulassung?

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Martin

Halter, Besitzer -> Zulassung?

Beitrag von Martin »

Hallo,

ich habe da ein eher etwas selteneres Problem:
Ich wohne in der Schweiz und mein Spiti wird noch in D restauriert.
Spätestens im Herbst stehe ich vor der Entscheidung, den Wagen
in die Schweiz zu importieren oder in D zuzulassen.
Beides hat Vor- und Nachteile, die ich hier nicht weiter auflisten will.

Meine Frage zur Zulassung in D wäre:
- Kann ich ohne Wohnsitz in D überhaupt ein dt. Kennzeichen beziehen?
- Wenn nein: ginge das, wenn ich Besitzer und Fahrer bin, der Halter
aber einer aus der Verwandtschaft ist, der in D wohnt?

Hoffe, jemand kennt sich diesbezüglich aus und kann mir weiterhelfen.

Viele Grüsse,
Martin
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superspitchris
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Beitrag von superspitchris »

Du kannst ihn nur mit deutschem Wohnsitz hier zulassen oder dein Bekannter wohnt hier und du lässt ihn auf ihn zu,das könnte allerdings irgendwann Probleme geben wenn du ihn nur in der Schweiz fährst
www.spitfirescheune.de
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alex0469
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Beitrag von alex0469 »

Man kann auch einen 2. Wohnsitz anmelden und ein Auto dort zulassen --- eigentlich zwar nur wenn es überwiegend dort steht --- aber wo kein Kläger da kein Richter.

Gruß Alex
[img]http://www.world-of-smilies.com/html/images/smilies/auto/burnrubber0.gif[/img]
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