Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für ..."
bedeutet also nicht "vorhandene" sondern "vorgeschriebene" Gurte müssen angelegt werden. Da bis Bj 70 keine Gurte vorgeschrieben waren müssen vorhandene auch nicht angelegt werden...sollten schon
Gruß
Norbert
-------------------------------------------------------
"Alt werden ist nix für Feiglinge"
Fuhrpark: Spitfire MK3 1969, Porsche V108 1960, NSU Max 1954, Honda CY50 1980
Na ja, Gurte von Stevens-wesel haben alle zu lange Peitschen. Ist eher was für die Bulli-Fraktion...
Gurte vom Schrott sind sicher insofern gut, als das man gleich vor Ort sieht obs passen könnte.
Die Gurte bei denen das Schloß an einem Band sitzt sind für vorne untauglich, da das Schloß immer abhaut. Kurze Peitsche aus Stahl (Gesamtlänge nicht mehr als 10 bis 15 cm) ist optimal. Sofern man von optimal überhaupt reden kann...
Vorsicht übrigens bei Umbauten wie Vierpunktgurte etc... Die Anbringung solcher Gurte sieht der TüV auch nicht wirklich gerne und verlangt wahrscheinlich eine Bauartzulassung und am Ende noch ein Crashtest
Ich habe auch Gurte "vom Schrott" eingebaut.
Ich wollte einfach mal etwas Anderes als das einheitliche Schwarz.
Viele Japaner bauen "Bunte" Gurte ein (Honda zum Beispiel, Grün, Blau, Beige und Rot, je nach Innenausstattung), da ich mich für Rot enschieden habe, die vom CIVIC. Die vorderen Gurte haben am Sitz eine Drahtpeitsche, die hinteren Gurte passen in diese Peitschen, da die Hinteren Gurte eher selten benutzt werden hatte ich Glück. Seitdem habe ich Rote Gurte in meinem Spitfire. Natürlich sollte man darauf achten, dass das Fahrzeug aus denen man die Gurte ausbaut, keinen Unfall hatte, Gurte sollten übrigens nach einem Unfall auch ausgetauscht werden....Lt.ADAC.
Brüchi hat geschrieben:...beim Stevens gibts doch für alle Gurte die kurzen, starren Gurtpeitschen (ca. 15 cm) ???...
ja schon aber wenn Du die Nummer HSG51415 meinst, sind das glaube ich Schlösser mit einem Flacheisen als Halter. Den kannste ja nicht ohne weiteres verbiegen. Peitsche müßte schon aus Stahldaraht sein.
Andi hat geschrieben:Erklär mal der Staatsmacht warum du nicht angeschnallt bist wenn Gurte da sind.
Meines Wissens müssen vorhandene Gurte benutzt werden.
Das hab ich auch immer geglaubt, ist aber tatsächlich so wie es in der StVo §21 schwarz auf weis geschrieben steht. Das braucht man der Staatsmacht auch nicht lange erklären, die können das selber nachlesen! Sollte ich mal in die Verlegenheit geraten werde ich darüber berichten.
Gruß
Norbert
-------------------------------------------------------
"Alt werden ist nix für Feiglinge"
Fuhrpark: Spitfire MK3 1969, Porsche V108 1960, NSU Max 1954, Honda CY50 1980
Reiner hat geschrieben:Die Gurte bei denen das Schloß an einem Band sitzt sind für vorne untauglich, da das Schloß immer abhaut.
Bei mir ist das Schloß an einem Band. Ich habe daher Fahrer- und Beifahrer-Schloß über den Tunnel hinweg miteinander verbunden. Somit bleibt jedes Schloß griffbereit.
Gruß Roland
ich hatte die von M&E mal kurz daheim, die waren bei mir nicht zu montieren. Könnte aber auch sein, dass die Befestigungspunkte bei mir nicht original sind (wär bei meiner Kiste kein Wunder )
und die Anschnallerkennung würde nimmer funktionieren (fänd ich schade), anderes Gurtschloss und auch nicht zum vorhanden kompatibel.
Und die Gurtpeitsche wird an der vorhandenen Öse im Bodenblech befestigt oder müssen da neue Löcher gemacht werden ?
Die Rolle kommt ja auf den Radlauf...... oder wie jetzt ?
Ich hab die Rolle aufm Radkasten , also keine Umlenkung.
Es scheint eine spezielle Rolle zu haben, die für diese Einbaulage geeignet ist.
Kleiner Vorteil: bei geöffnetem Verdeck sieht man die Rolle eigentlich gar nicht.