Jogi, HB hat geschrieben:Solange nichts passiert ist alles gut, wenn aber nach einem Unfall irgendetwas festgestellt wird, habt Ihr ein Problem.
Prinzipiell hast Du Recht, aber wer hat denn sein MotoLita eingetragen? Und ob die nach einem Unfall nach Kotflügelverbreiterungen suchen ... Wenn er nicht gerade einem Fußgänger mit dem Rad den Ober- ... naja, sagen wir den Unterschenkel aufgeritzt hat.
Und laut Aussage meines Versicherungsmenschen ist man nicht automatisch schuld, sondern es kehrt sich dann die Beweislast um. Also müsste ich ggf. nachweisen, dass der Unfall oder die Auswirkungen nicht wegen der falschen Teile passiert ist. Wie bei abgefahrenen Reifen. Fährst Du mit vier Glatzen durch die Gegend und hast einen unverschuldeten Unfall, weil Dir einer die Vorfahrt nimmt und Du in den reinrauschst. Bei trockener Straße passiert gar nix - ausser einem deftigen Strafzettel für vier abgefahrene Reifen. Passiert das gleiche bei nasser Straße, müsstest Du beweisen, dass der Unfall auch mit Profil passiert wäre, was schwer bis unmöglich sein kann - und dann bist Du eben dran plus dem deftigen Strafzettel.
Paragraph 19 STVO besagt ausdrücklich, dass
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird
Trifft einer der Punkte für das MotoLita zu? Oder die Kotflügelverbreiterung? Je nachdem, wie weit die Reifen rausstehen, evtl. schon.
Was da definitiv nicht steht, ist, dass jede nicht eingetragene Änderung, sofort zum Erlöschen der ABE führt. Wenn ich das Geräuschverhalten also zum Besseren ändere, indem ich den Mittelschalldämpfer entferne und so einen kräftigeren Sound erreiche, dürfte das kein Problem sein ... oder meinen die mit "verbessern" was anderes?
Ich sehe es daher eher so, dass man mit Eintragung auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist. Ohne Eintrag aber nicht sofort illegal. Im Zweifel würde das vor Gericht entschieden.