Ärger mit TÜV :-(
- Andi
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Re: Ärger mit TÜV :-(
Klar,indirekt schon.
Ohne Tüv kannste ja nicht weiter fahren.
Damit ist das H hinfällig.
Kann schnell gehn,eine bauliche Änderung,verschlechterung des Lacks usw.
Ohne Tüv kannste ja nicht weiter fahren.
Damit ist das H hinfällig.
Kann schnell gehn,eine bauliche Änderung,verschlechterung des Lacks usw.
Wer keine Punkte in Flensburg hat hat endweder Glück gehabt oder behindert den fließenden Verkehr.
- spyderman
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Re: Ärger mit TÜV :-(
Hallo Norbert,
Dein Satz " Die können nur die Abnahme verweigern, der Rücknahme der H-Zulassung musst du selber zustimmen, ohne deine Zustimmung kann der TÜV die H-Zulassung nicht zurück nehmen ".
Steht dieser irgendwo in einer aamtlichen Verordnung?
Wenn ja wo?
Bedanke mich schon jetzt für deine Antwort.
Schönen Abend noch.
Georg aus MOD.
Dein Satz " Die können nur die Abnahme verweigern, der Rücknahme der H-Zulassung musst du selber zustimmen, ohne deine Zustimmung kann der TÜV die H-Zulassung nicht zurück nehmen ".
Steht dieser irgendwo in einer aamtlichen Verordnung?
Wenn ja wo?
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Georg aus MOD.
Fuhrpark:55er Quickly;59 Quickly; 74er R75/5; 80er 100RT;2004er James Cook;76er Spitfire 6zyl
- Lomax223
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Re: Ärger mit TÜV :-(
@MkIII
Zitat :
" Die können nur die Abnahme verweigern, der rücknahme der H-Zulassung musst du selber zustimmen, ohne deine Zustimmung kann der TÜV die H-Zulassung nicht zurück nehmen "
Zitat Ende
Pfiffkäse
H-Kennzeichen kann entzogen werden
Posted on 27. Mai 2013Author M. H.
Vielen Eigentümern eines Oldtimers ist es nicht bekannt, dass ein H-Kennzeichen auch wieder entzogen werden kann. Es kommt sicherlich nur in seltenen Fällen bei ungepflegten Oldtimern vor.
Jeder Oldtimer mit einem H-Kennzeichen muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU). Diese Hauptuntersuchung umfasst die Prüfung auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit. Bei Oldtimern erstreckt sich die Prüfung auch auf die Anforderungen zur « Einstufung als Oldtimer » zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung. Die neue Plakette wird nicht erteilt, wenn Mängel für den Prüfer ersichtlich sind, die den Status als Oldtimer (automobiles Kulturgut) nicht mehr rechtfertigen.
Als Beispiel mag zur Aberkennung und Verweigerung der Prüfplakette ein völlig ungepflegter und verrosteter Oldtimer dienen!
Dazu ist auf jeden Fall eine Änderung der Zulassungspapiere nach § 13 FZV notwendig. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Angaben in Feld 14 mit dem Begriff « Oldtimer » und die Emissionsklasse « 0098 » werden geändert und die früheren Werte wieder eingetragen. Das geht jedoch nur im Zusammenhang mit der Zulassungsstelle. Eine andere Möglichkeit ist, die die Mängel zu beseitigen oder das Fahrzeug still zu legen.
Die Aberkennung des H-Kennzeichens kann jedoch nach zwei Verfahren erfolgen, denn bis zum 31.10.2011 galt der alte Anforderungskatalog nach § 21c StVZO und seit desm 1.11.2011 gilt die neue Richtlinie zur Beurteilung eines Oldtimers nach § 23 StVZO.
Das bedeutet im Einzelfall die Prüfung der Eigenschaften nach unterschiedlichen Kriterien, je nachdem wann die erste Prüfung für das H-Kennzeichen erfolgte. In den Fällen vor dem 31.10.2011 war das Kriterium die « Zustandsnote 3 ». Für Fahrzeuge mit einer ersten Prüfung nach dem 1.11.2011 gelten ein « guter Pflege- und Erhaltungszustand ».
Immerhin berechtigt das Fahren mit H-Kennzeichen zu einem reduzierten Kfz-Steuersatz und uneingeschränktes Fahren in Umweltzonen. Verbrauchsfahrzeuge sollen nicht das Privileg des H-Kennzeichens bekommen und behalten dürfen.
Zitat :
" Die können nur die Abnahme verweigern, der rücknahme der H-Zulassung musst du selber zustimmen, ohne deine Zustimmung kann der TÜV die H-Zulassung nicht zurück nehmen "
Zitat Ende
Pfiffkäse

H-Kennzeichen kann entzogen werden
Posted on 27. Mai 2013Author M. H.
Vielen Eigentümern eines Oldtimers ist es nicht bekannt, dass ein H-Kennzeichen auch wieder entzogen werden kann. Es kommt sicherlich nur in seltenen Fällen bei ungepflegten Oldtimern vor.
Jeder Oldtimer mit einem H-Kennzeichen muss regelmäßig zur Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU). Diese Hauptuntersuchung umfasst die Prüfung auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit. Bei Oldtimern erstreckt sich die Prüfung auch auf die Anforderungen zur « Einstufung als Oldtimer » zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung. Die neue Plakette wird nicht erteilt, wenn Mängel für den Prüfer ersichtlich sind, die den Status als Oldtimer (automobiles Kulturgut) nicht mehr rechtfertigen.
Als Beispiel mag zur Aberkennung und Verweigerung der Prüfplakette ein völlig ungepflegter und verrosteter Oldtimer dienen!
Dazu ist auf jeden Fall eine Änderung der Zulassungspapiere nach § 13 FZV notwendig. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Angaben in Feld 14 mit dem Begriff « Oldtimer » und die Emissionsklasse « 0098 » werden geändert und die früheren Werte wieder eingetragen. Das geht jedoch nur im Zusammenhang mit der Zulassungsstelle. Eine andere Möglichkeit ist, die die Mängel zu beseitigen oder das Fahrzeug still zu legen.
Die Aberkennung des H-Kennzeichens kann jedoch nach zwei Verfahren erfolgen, denn bis zum 31.10.2011 galt der alte Anforderungskatalog nach § 21c StVZO und seit desm 1.11.2011 gilt die neue Richtlinie zur Beurteilung eines Oldtimers nach § 23 StVZO.
Das bedeutet im Einzelfall die Prüfung der Eigenschaften nach unterschiedlichen Kriterien, je nachdem wann die erste Prüfung für das H-Kennzeichen erfolgte. In den Fällen vor dem 31.10.2011 war das Kriterium die « Zustandsnote 3 ». Für Fahrzeuge mit einer ersten Prüfung nach dem 1.11.2011 gelten ein « guter Pflege- und Erhaltungszustand ».
Immerhin berechtigt das Fahren mit H-Kennzeichen zu einem reduzierten Kfz-Steuersatz und uneingeschränktes Fahren in Umweltzonen. Verbrauchsfahrzeuge sollen nicht das Privileg des H-Kennzeichens bekommen und behalten dürfen.

Fuhrpark:
Triumph 1500
Lomax 223 mit Guzzi Motor
Cityel Elektrofahrzeug Baujahr 1989 (ähnlich Messerschmitt Kabinenroller )
Ex:
BMW 250 (1958)
Volvo PV 544
MZ BK 350 Gespann
Triumph 1500
Cezeta
12 ! 2CV
und,und,und
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- Dani Senn
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Re: Ärger mit TÜV :-(
Das ist hier in der CH das genau gleiche, schon manch einer der meinte das H sei bei seinem Karren in Stein gemeißelt ist bei der ersten Nachprüfung nach sechs Jahren auf die Welt gekommen. Man kann einen Oldi nicht sechs Jahre vernachlässigen und dann meinen mit ein bisschen Motorwäsche und Politur sei es gegessen. Auch wird die H Prüfung CH von Jahr zu Jahr professioneller und viele CH Straßen Verkehrsämter stützen sich auf den Fiva Pass ab. Bei unseren Technischen Seminaren für Fiva Pässe alljährlich hat es inzwischen auch Fahrzeugexperten der Straßenverkehrs Ämter als Teilnehmer dabei.
Bodeblääch Dänu
- MKIII
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Re: Ärger mit TÜV :-(
Die Aberkennung der H-Zulassung muss ja im Brief vermerkt werden, fährt ihr immer mit Brief zum TÜV?
Wenn der TÜV meint das Fzg ist nicht mehr H-Zulassungsfähig gibt es halt keine Plakette, aber die H-Zulassung bleibt so lange bestehen bis ich sage OK nehmt sie raus oder ich beseitige die Mängel oder ich probiere es bei einem anderen TÜV. Aber es ist noch keiner vom TÜV gekommen und ohne seine Zustimmung wurden die Papiere geändert.
Wenn der TÜV meint das Fzg ist nicht mehr H-Zulassungsfähig gibt es halt keine Plakette, aber die H-Zulassung bleibt so lange bestehen bis ich sage OK nehmt sie raus oder ich beseitige die Mängel oder ich probiere es bei einem anderen TÜV. Aber es ist noch keiner vom TÜV gekommen und ohne seine Zustimmung wurden die Papiere geändert.
Gruß
Norbert
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"Alt werden ist nix für Feiglinge"
Fuhrpark: Spitfire MK3 1969, Porsche V108 1960, NSU Max 1954, Honda CY50 1980
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- MKIII
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Re: Ärger mit TÜV :-(
Ach ja, wenn wir gerade beim H sind, Triumph schreibt sich mit einem H
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Gruß
Norbert
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- Lomax223
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Re: Ärger mit TÜV :-(
Hallo !
Ich bin da mal nicht so , ich schenke Dir das zusätzliche H (es ist immer gut ein " H " in Reserve zu haben ... )

Und weil ICH gerade dabei bin : Hast Du schon mal von einer Zwangsstilllegung seitens der Behörden gehört ?
Da wirst Du nicht um Deine Zustimmung gebeten ......

So nun aber genug und " Klugscheißmodus " ! aus .
Lomax
Zuletzt geändert von Lomax223 am 21. Feb 2021, 11:51, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Ärger mit TÜV :-(
Ich habe es damals bei meinem ersten TüV Besuch mit dem Spiti auch so erlebt: Der Prüfer meinte, " Mit der rostigen Motorhaube und dem ungepflegten Innenraum schafft ihr Fahrzeug die HU aber das H- Kennzeichen muss ich Ihnen aberkennen". ...
...
LG
Volker

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"The Triumph Spitfire Mk. 4. A car that echoes your go-ahead personality ; that is not only fun to drive, great to be seen in, and so good to look at, but immensely practical and reliable." BL Publ. No. T. 1039/1.74
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Re: Ärger mit TÜV :-(
Was hat das nun mit den Aufgaben, Pflichten und Rechten des TÜV zu tun?
Gruß
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Re: Ärger mit TÜV :-(
Und hat er es aberkannt, nein, du bist weg gefahren hast dein Fzg in Ordnung gebracht und gut war es.14Vorbesitzer hat geschrieben: ↑21. Feb 2021, 11:32 Ich habe es damals bei meinem ersten TüV Besuch mit dem Spiti auch so erlebt: Der Prüfer meinte, " Mit der rostigen Motorhaube und dem ungepflegten Innenraum schafft ihr Fahrzeug die HU aber das H- Kennzeichen muss ich Ihnen aberkennen". ......
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Re: Ärger mit TÜV :-(
Das hat damit zu tun daß der TüV Unregelmäßigkeiten (in diesem (fiktivem ) Fall die Aberkennung eines H Kennzeichens ) der Behörde meldet undMKIII hat geschrieben: ↑21. Feb 2021, 14:04Was hat das nun mit den Aufgaben, Pflichten und Rechten des TÜV zu tun?
eine Zwangsstillegung erfolgen kann ,wenn nach einer Aberkennung weitergefahren wird ohne das in den Papieren zu berichtigen,
somit ist der derjenige auch noch wegen Steuerhinterziehung dran ; uups ! Etwas glauben kann man in der Kirche , hier die Tatsachen zum lesen
und verstehen :
Bei Entzug der H Zulassung :
Dazu ist auf jeden Fall eine Änderung der Zulassungspapiere nach § 13 FZV notwendig. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Angaben in Feld 14 mit dem Begriff « Oldtimer » und die Emissionsklasse « 0098 » werden geändert und die früheren Werte wieder eingetragen. Das geht jedoch nur im Zusammenhang mit der Zulassungsstelle. Eine andere Möglichkeit ist, die die Mängel zu beseitigen oder das Fahrzeug still zu legen.
Die Aberkennung des H-Kennzeichens kann jedoch nach zwei Verfahren erfolgen, denn bis zum 31.10.2011 galt der alte Anforderungskatalog nach § 21c StVZO und seit desm 1.11.2011 gilt die neue Richtlinie zur Beurteilung eines Oldtimers nach § 23 StVZO.
Das bedeutet im Einzelfall die Prüfung der Eigenschaften nach unterschiedlichen Kriterien, je nachdem wann die erste Prüfung für das H-Kennzeichen erfolgte. In den Fällen vor dem 31.10.2011 war das Kriterium die « Zustandsnote 3 ». Für Fahrzeuge mit einer ersten Prüfung nach dem 1.11.2011 gelten ein « guter Pflege- und Erhaltungszustand ».
Immerhin berechtigt das Fahren mit H-Kennzeichen zu einem reduzierten Kfz-Steuersatz und uneingeschränktes Fahren in Umweltzonen. Verbrauchsfahrzeuge sollen nicht das Privileg des H-Kennzeichens bekommen und behalten dürfen.
Für meinen Teil ist somit alles gesagt was es zu sagen gibt , mir ist auch nicht langweilig und somit ist das Thema für mich gegessen .
Einen schönen sonnigen Sonntag
wünscht
Lomax
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Re: Ärger mit TÜV :-(
Da dran scheint was dran zu sein.
Das hab ich gesagt:
Wenn das Fzg nicht mehr den H Kriterien entspricht bekommst du einen TÜV Bericht mit erheblichen Mängel.
Jetzt gibt es 2 (legale) Möglichkeiten,
Du sorgst für einen H Zulassungsfähigen Zustand, oder stimmts der Aberkennung zu.
Beides Deine eigene Entscheidung.
Wer jetzt auf die 3. (Illegale) Art eine Plakette erwirbt usw, usw. Aber darüber steht ja gar nichts in meiner Aussage

Gruß
Norbert
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Re: Ärger mit TÜV :-(
... Ich weiss ist ja alles "off topic" aber bei mir hat sich beim Grübeln langsam irgendwie eine Denkblockade gelöst
Der Tüvler hat sich damals mir gegenüber wohl ein bisschen verquer ausgedrückt: Was er gemeint hat war exakt: Ein verlotterter Wagen mit H-Kennzeichen bekommt bei Ihm keine Plakette bei der HU. Die Begründung dafür sind dann eben "schwere Mängel". Ich habe schwere Mängel immer gedanklich gleich gesetzt mit "das Fahrzeug ist verkehrsunsicher" ! Aber das gilt nur für "normale" Fahrzeuge. Bei einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen ist eben "verlottert sein" auch ein schwerer Mangel der dem Status "H-Kennzeichen = erhaltenswerter Oldtimer" widerspricht. Somit kann der TÜV (wie von Norbert ausgeführt) die schwere Keule schwingen, dass man eben keine Plakette bekommt.
LG
Volker

Der Tüvler hat sich damals mir gegenüber wohl ein bisschen verquer ausgedrückt: Was er gemeint hat war exakt: Ein verlotterter Wagen mit H-Kennzeichen bekommt bei Ihm keine Plakette bei der HU. Die Begründung dafür sind dann eben "schwere Mängel". Ich habe schwere Mängel immer gedanklich gleich gesetzt mit "das Fahrzeug ist verkehrsunsicher" ! Aber das gilt nur für "normale" Fahrzeuge. Bei einem Fahrzeug mit H-Kennzeichen ist eben "verlottert sein" auch ein schwerer Mangel der dem Status "H-Kennzeichen = erhaltenswerter Oldtimer" widerspricht. Somit kann der TÜV (wie von Norbert ausgeführt) die schwere Keule schwingen, dass man eben keine Plakette bekommt.
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Re: Ärger mit TÜV :-(
Ein schwerer Mangel bedeutet nur das er behoben werden muß.
Mit einem oder mehreren kleinen Mängeln kannst du Tüv bekommen.
Ein schwerer Mangel kann eine winzige Roststelle an der Bremsleitung sein.Klecks Fett drauf reicht.
Mit einem oder mehreren kleinen Mängeln kannst du Tüv bekommen.
Ein schwerer Mangel kann eine winzige Roststelle an der Bremsleitung sein.Klecks Fett drauf reicht.
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