Firmenfahrzeug
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Ich habe mir gerade einen Spitfire GT6 zugelegt und möchte ihn als Firmenfahrzeug nutzen. Dazu muss ich ihn mit 2% vom Neupreis auf Basis 1976 versteuern. Kann mir jemand diesen damaligen Preis nennen, am besten unterlegt mit einer Kopie eines Prospektes oder Preisliste oder ähnliches? Vielen Dank.
- Markus Simon
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Hi Werner
Spitfire GT6
das ist wie wenn du Polo Golf schreiben würdest , du hast entweder einen Spitifire oder einen GT6 oder du hast einen Umbau ( GT6 offen , Spiti geschlossen - die gabs Nie zu kaufen)
Spitfire GT6
das ist wie wenn du Polo Golf schreiben würdest , du hast entweder einen Spitifire oder einen GT6 oder du hast einen Umbau ( GT6 offen , Spiti geschlossen - die gabs Nie zu kaufen)
Gruß Markus
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Zitat Walter Röhrl:
"Untersteuern ist, wenn man den Baum zuerst sieht, Übersteuern , wenn man den Baum zuerst hört!"
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Re: Firmenfahrzeug
Also ich muss ich meinen Firmenwagen mit 1% vom Neupreis versteuern ... wie kommst Du denn auf 2 ???WernerW hat geschrieben:Dazu muss ich ihn mit 2% vom Neupreis auf Basis 1976 versteuern.
Ach und BTW, Profil ausfüllen tut Not !
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen." ( Walter Röhrl ) http://www.myspitfire.de
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Mit Privatnutzung muß folgendermaßen versteuert werden.
1% vom Anschaffungspreis Liste Brutto - Rabatte oder sonstiges dürfen nicht abgezogen werden. Dann noch 0,03% vom Anschaffungspreis x KM die der Weg von der Fa. zur Arbeit ist draufrechnen. Das ist die s.g. Entfernungspauschale.
Dafür kann man bei der Steuererklärung die Fahrten Wohnung / Arbeit trotz Firmenwagen absetzen.
Oder Du umgehst das ganze und führst einfach ein Fahrtenbuch. Und was man da reinschreibt kann man sich ja ..........
Viele Grüße
Jörg
1% vom Anschaffungspreis Liste Brutto - Rabatte oder sonstiges dürfen nicht abgezogen werden. Dann noch 0,03% vom Anschaffungspreis x KM die der Weg von der Fa. zur Arbeit ist draufrechnen. Das ist die s.g. Entfernungspauschale.
Dafür kann man bei der Steuererklärung die Fahrten Wohnung / Arbeit trotz Firmenwagen absetzen.
Oder Du umgehst das ganze und führst einfach ein Fahrtenbuch. Und was man da reinschreibt kann man sich ja ..........
Viele Grüße
Jörg
Fehlende Leistung wird durch Wahnsinn ersetzt
- Markus Simon
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Hi WernerWernerW hat geschrieben:Hallo Markus, hallo Jörg,
Laut KFZ Brief ist es ein Spitfire mit GT6 Motor. Das Baujahr stimmt mit der GT6 MK3 Produktionszeit nicht überein. Jedenfalls ist es ein GT6 Chassis mit GT6 Motor und ist ein Cabrio.
Die entscheidende Frage ist: Was mag der Neupreis gewesen sein?
Viele Grüße
Werner
wie schon geschrieben gab es dieses Fahrzeug so nie neu zu kaufen .
Gruß Markus
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Zitat Walter Röhrl:
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Wie mache ich dass denn als Außendienstler ? Da habe ich jeden Tag einen anderen Weg zum 1. Termin ( Arbeitsstelle ), hat jemand evtl. einen Tip dazu ? Ein Fahrtenbuch muß relativ akribisch geführt werden damit es die ewig ungepoppte Finanzbeamtin auch anerkennt ...spitfire4 hat geschrieben:... Dann noch 0,03% vom Anschaffungspreis x KM die der Weg von der Fa. zur Arbeit ist draufrechnen. Das ist die s.g. Entfernungspauschale.
Dafür kann man bei der Steuererklärung die Fahrten Wohnung / Arbeit trotz Firmenwagen absetzen ...
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Danke ! Das war auch meine bisherige Denkweise ... wobei die "Mühe" so bei immerhin knapp 5,5 T€ im Jahr liegt ...WernerW hat geschrieben:Lass das mit dem Fahrtenbuch. Die 1% vom Neuwert sind weniger als die Mühe damit.
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1% von rund 11000 DM / 5500 Euro = 55 Euro zusätzlich im Monat zu versteuern. Bei einem Steuersatz von angenommen 40% sind die Kosten rund 22 Euro im Monat. Dafür kannst Du sämtliche Kosten als Betriebsausgaben absetzen, von Benzin bis Reparaturen. Ich gehe mal davon aus, dass wir alle für unsere Autos wesentlich mehr als 22 Euro im Monat ausgeben.
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Ich bin doch nur "Angestellter & Nutzer" des Fahrzeuges ! D. h. mit Anschaffungs-, Betriebs- & Werkstattkosten usw. habe ich nichts am Hut. Das wird alles über die Fima abgerechnet ... 1% vom Neuwert sind bei meinem Wägelchen ca. 435,- € ... hast Du dafür auch eine Rechnung parat ?WernerW hat geschrieben:... Dafür kannst Du sämtliche Kosten als Betriebsausgaben absetzen, von Benzin bis Reparaturen.
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