superspitchris hat geschrieben:l
Vorrang hat jedoch aus unserer Sicht in jedem Fall die Nachrüstung von fahrzeugen mit Abgasbehandlungssystemen.In vielen Fällen können Oldtimerbesitzer auf diese Weise selbst dafür Sorge tragen, das ihr Auto nicht von den Fahrverboten erfasst wird
MFG Dr. Thilo Traub
Fällt Euch dazu noch was ein????????????
ja.:
Antrag der FDP Bundestagsfraktion
Bezüglich einer Ausnahme von Fahr-verboten für Oldtimer
Antrag der Abgeordneten Horst Fried-rich (Bayreuth), Michael Kauch, Jan Mücke, Patrick Döring, Joachim Gün-ther, Jens Ackermann, Dr. Karl Ad-dicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüder-le, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgba-cher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Dr. Edmund, Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Wer-ner Hoyer, Dr. Heinrich Leonhard Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfer-mann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Nie-bel, Hans-Joachim Otto, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Josef Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winter-stein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Frakti-on der FDP
Oldtimer von Feinstaub-Fahrverboten ausnehmen
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die im Frühjahr 2006 beschlossene Kennzeichnungs- Verordnung sieht die bundeseinheitliche Kennzeichnung von
Kraftfahrzeugen mit Schadstoff-Plaketten nach der Höhe ihrer jeweili-gen Schadstoffemissionen vor. Mit dem neu eingeführten Verkehrszeichen „Umweltzone“ erhalten Städte und Kommunen die Möglichkeit, auf der Basis von Luftreinhalteplänen der Bun-desländer Fahrverbote für Kraftfahr-zeuge auszusprechen.
Von der Einrichtung von Umweltzonen und möglichen Fahrverboten sind auch historische Kraftfahrzeuge, die so ge-nannten Oldtimer betroffen. Als Oldti-mer gelten Kraftfahrzeuge, deren Erst-zulassung vor 30 oder mehr Jahren erfolgte, und die weitestgehend original erhalten sind. Mit dem erforderlichen guten Erhaltungszustand dieser Fahr-zeuge dienen Oldtimer der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes in Deutschland. Eine Nachrüstung von Oldtimern mit Schadstofffiltern ist in vielen Fällen technisch nicht möglich und verbietet sich nicht zuletzt auf-grund der wünschenswerten Erhaltung des Originalzustands dieser Fahrzeuge.
Derzeit sind in Deutschland rund 150.000 Fahrzeuge als Oldtimer mit einem H (historischen) -Kennzeichen zugelassen. Schätzungen zufolge dürf-ten insgesamt rund 400.000 Fahrzeuge in Deutschland als Oldtimer gelten. Die überwiegende Zahl dieser Fahrzeuge ist mit Ottomotoren ausgerüstet, die im Gegensatz zu Dieselmotoren nur gerin-ge Feinstaubemissionen aufweisen. Die durchschnittliche Jahresfahrleistung von Oldtimern ist zudem gering. Des-halb kann davon ausgegangen werden, dass ihr Anteil an den Feinstaubbela-stungen insgesamt verschwindend niedrig sein dürfte.
Es erscheint daher gerechtfertigt, Old-timer generell von Fahrverboten durch eine entsprechende Ergänzung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) auszunehmen.
Oldtimer waren bisher in Deutschland ein wachsender und zunehmend wich-tiger Wirtschaftsfaktor. Europaweit werden jährlich mehrere Milliarden Euro beispielsweise in den Bereichen Versicherungen, Fahrzeughandel, Re-paratur und Restaurierung von Oldti-mern umgesetzt.
Eine große Zahl von Messen, Oldtimer-Vorführungen und -fahrten finden jährlich statt. Die seit Monaten laufen-de Diskussion um Fahrverbote hat bereits zu spürbaren Umsatzeinbußen in diesem Wirtschaftszweig geführt. In vielen deutschen Großstädten sind zahlreiche Handwerksbetriebe auf Oldtimer spezialisiert. Sofern diese Betriebsstätten in einer Umweltzone liegen, sind sie durch Fahrverbote für Oldtimer in ihrer Existenz bedroht.
II. Der Bundestag wolle beschließen:
Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregie-rung auf:
1. dafür Sorge zu tragen, dass Oldtimer bundesweit von feinstaubbedingten Fahrverboten in Innenstädten ausge-nommen werden.
2. die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Bei-trag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) durch eine generelle Aus-nahmeregelung für Oldtimer zu ergänzen.
Berlin,
Dr. Guido Westerwelle und Fraktion