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H-Kennzeichen, Gutachten alle 2 Jahre neu?

Verfasst: 30. Mär 2011, 21:32
von Lutz
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, worauf ich bis jetzt noch keine Antwort gefunden.

Im letzten Jahr habe ich meinen Spiti gekauft. Mein Vorbesitzer hatte ihn mit einer roten 07 er angemeldet.
Da es jedoch mit diesem Kennzeichen "gewisse Limits" gibt's, habe ich das Fahrzeug nun mit einem H-Kennzeichen zugelassen.
Die dafür notwendige HU/AU und H-Gutachten habe ich in einer Werkstatt machen lassen, war alles kein Problem...

Jetzt zur Frage : Wird (muss) bei der nächsten HU wieder ein H-Gutachten vom TÜV gemacht werden, oder heisst es vielmehr, einmal H.... Immer H ?

Bin mir sicher, dass jemand im Forum hier das beantworten kann.

Danke im voraus,

Re: H-Kennzeichen, Gutachten alle 2 Jahre neu?

Verfasst: 30. Mär 2011, 21:36
von Races
Nein ein H - Gutachten mußt Du nur 1x machen lassen ... TÜV & AU allerdings aller 2 Jahre ...

Re: H-Kennzeichen, Gutachten alle 2 Jahre neu?

Verfasst: 31. Mär 2011, 07:54
von Brüchi
Hi Lutz

Zusatz :
Eigentlich geht man mit dem H- Kennzeichen "ganz normal" alle 2 Jahre zum TÜV.
Normalerweise gibt es dabei keine Probleme bezüglich dem H- Kennzeichen.
ABER: der Prüfer sollte/darf schon bei jedem Besuch überprüfen, ob das Auto noch den Kriterien fürs H- Kennzeichen entspricht (keine extra Prüfung, keine extra Kosten)

Wenn Du also das Wägelchen mal kalt verformst, der Rost kräftig nagt oder sonstwie der allgemeine Zustand stark gelitten hat.....dann kann Dir der TÜV- Onkel das "H" wieder aberkennen.

Re: H-Kennzeichen, Gutachten alle 2 Jahre neu?

Verfasst: 31. Mär 2011, 19:43
von Lutz
Hallo euch allen,

bin schon beeindruckt, wie schnell man hier auf allen mõglichen Fragen 'ne Antwort erhält. :top:


So ähnlich war auch mein "Rechtsverständnis", war mir aber nicht sicher.

Ich meine, schon klar das man mit einer verbeulte Rostlaube, nicht der Anforderung des Erhaltungswürdigen Zustands erfüllt. So bin ich aber auch nicht unterwegs.

Allerdings läuft man dann bei jeder HU Gefahr, dass jeder einzelne Prüfer, den Sachverhalt der "Originalität" bzw. "Zeitgenössich" neu definieren kann.
Ich hatte halt bei einigen Teilen (z.b. Kühler oder Endtopf) beim H-Gutachten Glück in Sachen "Originalität" :?

Also, nochmals vielen Danke für eure Info!