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H-Kennzeichen mit Doppeltopfauspuff

Verfasst: 30. Apr 2007, 17:19
von Bipsch
Hallo zusammen,

das leidige Thema "H-Zulassung mit Doppeltopfauspuff" geht auch an mir nicht vorbei - aber etwas anders.

Mein 1500er erfüllt zur Zufriedenheit des Prüfingenieurs den Anforderungskatalog zum Erhalt des H-Kennzeichens, bis auf dass die Doppeltopfanlage mit Y-Rohr zwar zeitgenössisch ist, jedoch seines Erachtens nicht als Edelstahlausführung.

Er hat mich darum gebeten einen Nachweis zu bringen, dass es für englische Automobile schon vor 1986 (also bis 10 Jahre nach Erstzulassung) Edelstahlauspuffe (auch Einzelrohr) gegeben hat. Dann könnte er mir diesen Auspuff als Ersatztyp eintragen.

Jetzt also meine Bitte an Euch:
Könntet Ihr mir bitte aus den 80ern Prospekte von Zubehör oder entsprechende Seiten aus Erstausrüsterkatalogen einscannen und per PM zusenden?

Mein nächster Termin ist am Donnerstag. Ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.


Grüßchen aus Nordhessen

Bipsch

Verfasst: 30. Apr 2007, 20:10
von superspitchris
Oh Mann diese kleinkarierten Tüpfelescheisser...,das ist doch wohl scheissegal ob die rostet oder rostfrei ist,die Anlagen sind baugleich ob aus Edelsthl oder aus Normalstahl, ich hab leider nur nen alten SAH Prospekt, da ist die Anlage aus Normalstahl abgebildet,eine Briefkopie meinerseits wird dir auch nix bringen,da ich nen MK3 habe
Gruss Chris

Verfasst: 1. Mai 2007, 10:18
von Bipsch
Ja, das ist nicht so einfach mit den Jungs.

Du kannst mir aber gerne den Prospekt schicken. Ich werde erst mal alle möglichen Infos sammeln.

Danke erstmal!


Grüßchen

Bipsch

Verfasst: 1. Mai 2007, 10:59
von Harry
:mrgreen:

Ei (Ver) Bipsch (t),

das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, das ein MK3 mit einer nach dem Original nachgebauten Edelstahlauspuff kein H- Kenzzeichen erhalten würde!!!!

Auspuffanlagen sind für mich ein Verschleissteil so wie Reifen. Kann doch keiner verlangen das ich mir alte Pneus draufmontiere!

Die spinnen, die ....

Harry

Verfasst: 6. Jun 2007, 15:04
von Bipsch
Hallöchen,

nach längerer Krankheit hat es nun endlich geklappt:

H-Kennzeichen erhalten !!!

mit Hilfe der Fa. Bastuck, die dem Sachverständigen Zeichnungskopien des Originalzubehörs
zur Verfügung gestellt hat, nach denen die VA-Auspuffanlage nachgebaut wurde.


Genießt das Wetter !


Grüßchen aus Nordhessen

Bipsch

Verfasst: 24. Jun 2007, 22:04
von Juergen Schroeder
Vom TÜV SÜD gibt es einen Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern gem. §21c StVO. Es handelt sich allerdings lediglich um eine Empfehlung für die Prüfer um die Prüfungen deutschlandweit zu vereinheitlichen. Den text kann man sich von deren Website auch als PDF runterladen. Darin wird klar festgestellt: "Nur originale Auspuffanlagen oder originalgetreue Nachbauten (auch in Edelstahl) können positiv begutachtet werden." Das heißt, das Material der Anlage ist egal, so lange die Auspuffanlge sonst original ist.
Viele Grüße aus HH
Jürgen

Verfasst: 25. Jun 2007, 08:43
von superspitchris
Meine Doppeltopfanlage wurde als zeitgemässes Zubehör abgenommen,ebenso das MOTOLITA Lenkrad und die Bastuckfedern und die Minilitefelgen,alles kein Problem