Charta von Turin tritt in Kraft
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Matthias_K.
Charta von Turin tritt in Kraft
Die automobile Oldtimerszene hat neuerdings eine Art Grundgesetz – ein Regelwerk, das als Maßstab für bestimmtes Handeln dienen soll.
Exakt 127 Jahre nachdem Karl Benz seine Kraftdroschke zum Patent angemeldet hatte, wurde die „Charta von Turin“ am 29. Januar im Mercedes-Benz-Museum von den Delegierten der Generalversammlung der Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) präsentiert.
Das Grundsatzpapier soll die kulturhistorische Bedeutung des Automobils unterstreichen.
Es plädiert für einen verantwortungsvollen Umgang mit historischen Fahrzeugen und möchte Leitlinie, Orientierungshilfe und Empfehlung hinsichtlich Nutzung, Unterhalt, Reparatur und Restaurierung sein.
Viel Spaß beim lesen!
EINLEITUNG
Die Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) ist der Weltverband der Oldtimerclubs. Sie unterstützt und fördert die Erhaltung und verantwortungsvolle Nutzung von historischen Fahrzeugen als bedeutsamen Teil unseres technischen und kulturellen Erbes.
Historische Fahrzeuge sind wichtige Zeugnisse der Geschichte, sei es als Transportmittel, in Bezug auf die Entwicklung und den Stand der Technik ihrer Zeit sowie nicht zuletzt durch ihren Einfluss auf die Gesellschaft.
Diese Charta umfaßt mechanisch angetriebene, nicht-schienengebundene Landfahrzeuge. Ein Fahrzeug gilt als historisch, wenn es den Kriterien der Charta und den geltenden FIVA-Definitionen entspricht.
Die Charta kann überdies Gebäude und Artefakte, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen und der Zeit ihrer Nutzung stehen, wie beispielsweise Fabriken, Tankstellen, Strassen oder Rennstrecken, einschließen.
Die Besitzer historischer Fahrzeuge, die Kuratoren von Sammlungen und die Restaurierer historischer Fahrzeuge engagieren sich bereits seit vielen Jahren erfolgreich bei der Rettung, Erhaltung und Instandhaltung von historischen Fahrzeugen.
Diese Charta wurde von der FIVA als Anleitung bei Entscheidungen und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen stehen, verabschiedet. Die Charta von Turin fasst die Leitsätze für Nutzung, Unterhalt, Konservierung, Restaurierung und Reparatur von historischen Fahrzeugen zusammen.
Diese Charta basiert auf der Charta von Venedig der UNESCO (1964), der Charta von Barcelona (2005, historische Wasserfahrzeuge) und der Charta von Riga (2003, historische Schienenfahrzeuge) und ist vom Geist dieser Dokumente inspiriert.
CHARTA
Artikel 1, “Ziel”
Ziel dieser Charta ist es, die Fahrzeuggeschichte gemeinsam mit dem zugehörigen Design, der entsprechenden Technik und Funktion sowie ihrer dokumentierten Historie zu erhalten, ebenso wie die Erkenntnisse über ihre vielfältigen Einflüsse auf die Gesellschaft und ihr Umfeld.
Um historische Fahrzeuge zu verstehen, sie zu schätzen und das nötige Wissen um ihre Erhaltung und ihren Betrieb, insbesondere auf öffentlichen Strassen, zu sichern, sollten alle verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse und die auf diesem Gebiet tätigen Einrichtungen einbezogen werden.
Artikel 2, “Zukunft”
Erhaltung, Restaurierung und alle verwandten Arbeitsprozesse zielen ab auf die Bewahrung von historischen Fahrzeugen, sowohl als technische Artefakte als auch als Zeugen der Transportgeschichte und Kultur.
Es ist unerlässlich, das dabei verwendete Fachwissen sowie die entsprechenden Materialkenntnisse und Methoden an spätere Generationen weiterzugeben. Es ist außerdem unser Ziel, das Spezialwissen, die Fachkenntnisse und die Fähigkeiten zu bewahren, die sich auf die Herstellung und den Betrieb von historischen Fahrzeugen beziehen.
Artikel 3, “Pflege”
Dauerhafte und nachhaltige Pflege ist unerlässlich für das Überleben von historischen Fahrzeugen.
Eine aktive Nutzung von historischen Fahrzeugen, insbesondere auf öffentlichen Strassen, ist wichtig, um sie zu begreifen sowie zur Bewahrung und Weitergabe der Kenntnisse über ihren Betrieb und Unterhalt an spätere Generationen.
Artikel 4, “Standpunkt”
Es fördert den Erhalt historischer Fahrzeuge, wenn sie als wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Lebens und als Beitrag zu unserem kulturellen Erbe angesehen werden.
Daher ist die Möglichkeit ihrer Nutzung wichtig und wünschenswert. Im Zusammenhang mit einer Nutzung sollen sie jedoch nicht weiter als nötig verändert werden.
Unvermeidbare Modifikationen sollen die historische Substanz nicht beeinträchtigen. Prinzipiell sollen sie die zeitgenössische Technik und die zeitgenössische Erscheinung nicht verändern.
Artikel 5, “Verfahren”
Die Bewahrung von historischen Fahrzeugen kann Eingriffe in unterschiedlichem Umfang notwendig machen.
Erhaltung bedeutet die Pflege und den Schutz eines Fahrzeuges oder Objektes vor Beschädigung und Verfall, so dass sein Zustand, seine individuelle Qualität und sein spezifischer Erinnerungswert gewahrt bleiben.
Konservierung umfasst alle Eingriffe, die das Fahrzeug oder Objekt sichern und seiner Stabilisierung dienen, ohne den Bestand zu verändern und ohne seinen historischen oder materiellen Zeugniswert in irgendeiner Weise zu gefährden. Es wird damit also ausschließlich der weitere Verfall verhindert oder zumindest aufgehalten. Solche Maßnahmen sind meist äußerlich nicht sichtbar.
Restaurierung umfasst alle Maßnahmen zur Ergänzung von fehlenden Teilen oder Bereichen mit dem Ziel, einen früheren Zustand des Objektes wieder ablesbar zu machen. Die Restaurierung wird generell weiter eingreifen als eine Konservierung. Restaurierte Bereiche sollen sich harmonisch in den historischen Bestand einfügen, bei genauerer Untersuchung jedoch sicher von diesem unterscheidbar sein.
Reparatur hingegen bedeutet die Anpassung, Instandsetzung oder den Ersatz von vorhandenen oder fehlenden Bauteilen. Die Reparatur hat zum Ziel, die volle Funktionsfähigkeit des Objektes wieder herzustellen und nimmt häufig keine Rücksicht auf die authentische, zum Fahrzeug gehörende Substanz.
Erhalt, Konservierung und Restaurierung sind spezialisierte Prozesse. Ihr Ziel ist es, den technischen, ästhetischen, funktionalen, sozialen und historischen Wert eines Fahrzeuges zu erhalten und aufzuzeigen.
Sie sollte immer das originale Erscheinungsbild und die historischen Grundlagen des jeweiligen Fahrzeugs verstehen und berücksichtigen. Sie sollen auf dem Respekt vor dem im Einzelnen überlieferten Bestand und den Informationen aus authentischen Dokumenten basieren
Artikel 6, “Geschichte”
Veränderungen, aus der normalen Gebrauchszeit, eines historischen Fahrzeuges gegenüber dem Auslieferungszustand sind Zeugnisse der Fahrzeuggeschichte. Diese sollten daher erhalten bleiben.
Die Restaurierung eines historischen Objektes erfordert darum nicht, sein Aussehen und seine technischen Merkmale ins Erscheinungsbild des ursprünglichen Baujahres zurückzuversetzen.
Eine Restaurierung hin zur Erscheinung einer bestimmten Epoche sollte erst nach sorgfältiger Prüfung historischer Aufzeichnungen und Dokumente sowie nach sorgfältiger Planung ausgeführt werden.
Bauteile und Materialien, welche durch neue ersetzt wurden, sollten durch einfache und dauerhafte Markierungen leicht erkennbar gemacht und von der historischen Substanz unterschieden werden.
Für solche ersetzten Bauteile empfiehlt die FIVA ein Markierungssystem (s. Anhang 1)
Artikel 7, „Genauigkeit“
Bei der Restaurierung historischer Fahrzeuge sollten bevorzugt die historisch korrekten Materialien und Arbeitstechniken benutzt werden, es sei denn, diese können aus Gründen der Sicherheit, der Gesetzgebung oder der Verfügbarkeit nicht länger verwendet werden.
Speziell bei der Konservierung der historischen Substanz können sich die traditionellen Materialien als unzureichend erweisen. Wie bei der Restaurierung können dann solche modernen Ersatzmaterialien und Techniken herangezogen werden, deren Eignung und langfristige Beständigkeit wissenschaftlich nachgewiesen oder durch praktische Erfahrung erprobt sind.
Artikel 8 „Erscheinungsbild“
Alle vorgeschriebenen Veränderungen, die außerhalb der normalen Gebrauchszeit notwendig werden, sollen sich unauffällig in die originale Struktur und das Erscheinungsbild einfügen.
Solche Einbauten sollen reversibel sein. Alle wesentlichen Originalteile, die entfernt wurden, sollen für eine mögliche zukünftige Wiederverwendung und als Referenz für ihre ursprüngliche Substanz und Machart zusammen mit dem Fahrzeug aufbewahrt werden.
Artikel 9, “Planung”
Alle Arbeiten an einem historischen Fahrzeug sollten genau geplant sowie nachvollziehbar und angemessen dokumentiert werden.
Die entsprechenden Aufzeichnungen sollten mit dem Fahrzeug aufbewahrt werden.
Artikel 10, „Archive“
Alle Personen, Einrichtungen und Organisationen, die am Erhalt, der Konservierung, der Restaurierung, der Reparatur und dem Betrieb von historischen Fahrzeugen beteiligt sind, sollten geeignete Vorkehrungen für den Schutz ihrer Aufzeichnungen und Archive treffen.
Artikel 11, “Status”
Institutionen, die sich mit dem Erhalt und der Weitergabe von Wissen für den Erhalt und den Betrieb von historischen Fahrzeugen beschäftigen, sollen sich bei internationalen und nationalen Behörden um eine Anerkennung als kulturerhaltende Institutionen bemühen.
Sammlungen und Archive von Schriftgut, Plänen und anderen Artefakten, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen stehen sollten als Kulturgut bewahrt werden.
Anhang 1:
Vorschläge zu einem Markierungssystem
Dabei werden die folgenden Buchstaben als permanente Markierung verwendet:
NB = für „newly built“
(so exakt wie möglich in Art und Material kopiert & direkt nach einer nachgewiesen originalen Vorlage neu angefertigt)
FR = für „free reconstruction“
(frei rekonstruiert, ohne direkte historische Vorlage in Form, Material und Herstellungstechnik. Dieses Teil erfüllt jedoch technisch die Funktion eines ehemals vorhandenen historischen Bauteiles)
CS = für „conservational stabilization“
(eine spätere zur Erhaltung eingefügte Verstärkung der historischen Substanz)
Wenn möglich wird empfohlen, einem solchen Kürzel folgend, die Jahreszahl der Nachfertigung anzufügen.
Arbeitsgruppe Charta von Turin / FIVA Kulturkommission;
Thomas Kohler, Gundula Tutt, Rainer, Hindrischedt, Mario De Rosa, Alfieri Maserati, Stefan Musfeld & Mark Gessler
http://www.fiva.org/CommonDownloads/CHA ... N%20DE.pdf
http://www.oldtimer-markt.de/aktuell/na ... -von-turin
http://www.motor-klassik.de/restaurieru ... 98118.html
Exakt 127 Jahre nachdem Karl Benz seine Kraftdroschke zum Patent angemeldet hatte, wurde die „Charta von Turin“ am 29. Januar im Mercedes-Benz-Museum von den Delegierten der Generalversammlung der Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) präsentiert.
Das Grundsatzpapier soll die kulturhistorische Bedeutung des Automobils unterstreichen.
Es plädiert für einen verantwortungsvollen Umgang mit historischen Fahrzeugen und möchte Leitlinie, Orientierungshilfe und Empfehlung hinsichtlich Nutzung, Unterhalt, Reparatur und Restaurierung sein.
Viel Spaß beim lesen!
EINLEITUNG
Die Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) ist der Weltverband der Oldtimerclubs. Sie unterstützt und fördert die Erhaltung und verantwortungsvolle Nutzung von historischen Fahrzeugen als bedeutsamen Teil unseres technischen und kulturellen Erbes.
Historische Fahrzeuge sind wichtige Zeugnisse der Geschichte, sei es als Transportmittel, in Bezug auf die Entwicklung und den Stand der Technik ihrer Zeit sowie nicht zuletzt durch ihren Einfluss auf die Gesellschaft.
Diese Charta umfaßt mechanisch angetriebene, nicht-schienengebundene Landfahrzeuge. Ein Fahrzeug gilt als historisch, wenn es den Kriterien der Charta und den geltenden FIVA-Definitionen entspricht.
Die Charta kann überdies Gebäude und Artefakte, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen und der Zeit ihrer Nutzung stehen, wie beispielsweise Fabriken, Tankstellen, Strassen oder Rennstrecken, einschließen.
Die Besitzer historischer Fahrzeuge, die Kuratoren von Sammlungen und die Restaurierer historischer Fahrzeuge engagieren sich bereits seit vielen Jahren erfolgreich bei der Rettung, Erhaltung und Instandhaltung von historischen Fahrzeugen.
Diese Charta wurde von der FIVA als Anleitung bei Entscheidungen und Maßnahmen, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen stehen, verabschiedet. Die Charta von Turin fasst die Leitsätze für Nutzung, Unterhalt, Konservierung, Restaurierung und Reparatur von historischen Fahrzeugen zusammen.
Diese Charta basiert auf der Charta von Venedig der UNESCO (1964), der Charta von Barcelona (2005, historische Wasserfahrzeuge) und der Charta von Riga (2003, historische Schienenfahrzeuge) und ist vom Geist dieser Dokumente inspiriert.
CHARTA
Artikel 1, “Ziel”
Ziel dieser Charta ist es, die Fahrzeuggeschichte gemeinsam mit dem zugehörigen Design, der entsprechenden Technik und Funktion sowie ihrer dokumentierten Historie zu erhalten, ebenso wie die Erkenntnisse über ihre vielfältigen Einflüsse auf die Gesellschaft und ihr Umfeld.
Um historische Fahrzeuge zu verstehen, sie zu schätzen und das nötige Wissen um ihre Erhaltung und ihren Betrieb, insbesondere auf öffentlichen Strassen, zu sichern, sollten alle verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Kenntnisse und die auf diesem Gebiet tätigen Einrichtungen einbezogen werden.
Artikel 2, “Zukunft”
Erhaltung, Restaurierung und alle verwandten Arbeitsprozesse zielen ab auf die Bewahrung von historischen Fahrzeugen, sowohl als technische Artefakte als auch als Zeugen der Transportgeschichte und Kultur.
Es ist unerlässlich, das dabei verwendete Fachwissen sowie die entsprechenden Materialkenntnisse und Methoden an spätere Generationen weiterzugeben. Es ist außerdem unser Ziel, das Spezialwissen, die Fachkenntnisse und die Fähigkeiten zu bewahren, die sich auf die Herstellung und den Betrieb von historischen Fahrzeugen beziehen.
Artikel 3, “Pflege”
Dauerhafte und nachhaltige Pflege ist unerlässlich für das Überleben von historischen Fahrzeugen.
Eine aktive Nutzung von historischen Fahrzeugen, insbesondere auf öffentlichen Strassen, ist wichtig, um sie zu begreifen sowie zur Bewahrung und Weitergabe der Kenntnisse über ihren Betrieb und Unterhalt an spätere Generationen.
Artikel 4, “Standpunkt”
Es fördert den Erhalt historischer Fahrzeuge, wenn sie als wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Lebens und als Beitrag zu unserem kulturellen Erbe angesehen werden.
Daher ist die Möglichkeit ihrer Nutzung wichtig und wünschenswert. Im Zusammenhang mit einer Nutzung sollen sie jedoch nicht weiter als nötig verändert werden.
Unvermeidbare Modifikationen sollen die historische Substanz nicht beeinträchtigen. Prinzipiell sollen sie die zeitgenössische Technik und die zeitgenössische Erscheinung nicht verändern.
Artikel 5, “Verfahren”
Die Bewahrung von historischen Fahrzeugen kann Eingriffe in unterschiedlichem Umfang notwendig machen.
Erhaltung bedeutet die Pflege und den Schutz eines Fahrzeuges oder Objektes vor Beschädigung und Verfall, so dass sein Zustand, seine individuelle Qualität und sein spezifischer Erinnerungswert gewahrt bleiben.
Konservierung umfasst alle Eingriffe, die das Fahrzeug oder Objekt sichern und seiner Stabilisierung dienen, ohne den Bestand zu verändern und ohne seinen historischen oder materiellen Zeugniswert in irgendeiner Weise zu gefährden. Es wird damit also ausschließlich der weitere Verfall verhindert oder zumindest aufgehalten. Solche Maßnahmen sind meist äußerlich nicht sichtbar.
Restaurierung umfasst alle Maßnahmen zur Ergänzung von fehlenden Teilen oder Bereichen mit dem Ziel, einen früheren Zustand des Objektes wieder ablesbar zu machen. Die Restaurierung wird generell weiter eingreifen als eine Konservierung. Restaurierte Bereiche sollen sich harmonisch in den historischen Bestand einfügen, bei genauerer Untersuchung jedoch sicher von diesem unterscheidbar sein.
Reparatur hingegen bedeutet die Anpassung, Instandsetzung oder den Ersatz von vorhandenen oder fehlenden Bauteilen. Die Reparatur hat zum Ziel, die volle Funktionsfähigkeit des Objektes wieder herzustellen und nimmt häufig keine Rücksicht auf die authentische, zum Fahrzeug gehörende Substanz.
Erhalt, Konservierung und Restaurierung sind spezialisierte Prozesse. Ihr Ziel ist es, den technischen, ästhetischen, funktionalen, sozialen und historischen Wert eines Fahrzeuges zu erhalten und aufzuzeigen.
Sie sollte immer das originale Erscheinungsbild und die historischen Grundlagen des jeweiligen Fahrzeugs verstehen und berücksichtigen. Sie sollen auf dem Respekt vor dem im Einzelnen überlieferten Bestand und den Informationen aus authentischen Dokumenten basieren
Artikel 6, “Geschichte”
Veränderungen, aus der normalen Gebrauchszeit, eines historischen Fahrzeuges gegenüber dem Auslieferungszustand sind Zeugnisse der Fahrzeuggeschichte. Diese sollten daher erhalten bleiben.
Die Restaurierung eines historischen Objektes erfordert darum nicht, sein Aussehen und seine technischen Merkmale ins Erscheinungsbild des ursprünglichen Baujahres zurückzuversetzen.
Eine Restaurierung hin zur Erscheinung einer bestimmten Epoche sollte erst nach sorgfältiger Prüfung historischer Aufzeichnungen und Dokumente sowie nach sorgfältiger Planung ausgeführt werden.
Bauteile und Materialien, welche durch neue ersetzt wurden, sollten durch einfache und dauerhafte Markierungen leicht erkennbar gemacht und von der historischen Substanz unterschieden werden.
Für solche ersetzten Bauteile empfiehlt die FIVA ein Markierungssystem (s. Anhang 1)
Artikel 7, „Genauigkeit“
Bei der Restaurierung historischer Fahrzeuge sollten bevorzugt die historisch korrekten Materialien und Arbeitstechniken benutzt werden, es sei denn, diese können aus Gründen der Sicherheit, der Gesetzgebung oder der Verfügbarkeit nicht länger verwendet werden.
Speziell bei der Konservierung der historischen Substanz können sich die traditionellen Materialien als unzureichend erweisen. Wie bei der Restaurierung können dann solche modernen Ersatzmaterialien und Techniken herangezogen werden, deren Eignung und langfristige Beständigkeit wissenschaftlich nachgewiesen oder durch praktische Erfahrung erprobt sind.
Artikel 8 „Erscheinungsbild“
Alle vorgeschriebenen Veränderungen, die außerhalb der normalen Gebrauchszeit notwendig werden, sollen sich unauffällig in die originale Struktur und das Erscheinungsbild einfügen.
Solche Einbauten sollen reversibel sein. Alle wesentlichen Originalteile, die entfernt wurden, sollen für eine mögliche zukünftige Wiederverwendung und als Referenz für ihre ursprüngliche Substanz und Machart zusammen mit dem Fahrzeug aufbewahrt werden.
Artikel 9, “Planung”
Alle Arbeiten an einem historischen Fahrzeug sollten genau geplant sowie nachvollziehbar und angemessen dokumentiert werden.
Die entsprechenden Aufzeichnungen sollten mit dem Fahrzeug aufbewahrt werden.
Artikel 10, „Archive“
Alle Personen, Einrichtungen und Organisationen, die am Erhalt, der Konservierung, der Restaurierung, der Reparatur und dem Betrieb von historischen Fahrzeugen beteiligt sind, sollten geeignete Vorkehrungen für den Schutz ihrer Aufzeichnungen und Archive treffen.
Artikel 11, “Status”
Institutionen, die sich mit dem Erhalt und der Weitergabe von Wissen für den Erhalt und den Betrieb von historischen Fahrzeugen beschäftigen, sollen sich bei internationalen und nationalen Behörden um eine Anerkennung als kulturerhaltende Institutionen bemühen.
Sammlungen und Archive von Schriftgut, Plänen und anderen Artefakten, die im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen stehen sollten als Kulturgut bewahrt werden.
Anhang 1:
Vorschläge zu einem Markierungssystem
Dabei werden die folgenden Buchstaben als permanente Markierung verwendet:
NB = für „newly built“
(so exakt wie möglich in Art und Material kopiert & direkt nach einer nachgewiesen originalen Vorlage neu angefertigt)
FR = für „free reconstruction“
(frei rekonstruiert, ohne direkte historische Vorlage in Form, Material und Herstellungstechnik. Dieses Teil erfüllt jedoch technisch die Funktion eines ehemals vorhandenen historischen Bauteiles)
CS = für „conservational stabilization“
(eine spätere zur Erhaltung eingefügte Verstärkung der historischen Substanz)
Wenn möglich wird empfohlen, einem solchen Kürzel folgend, die Jahreszahl der Nachfertigung anzufügen.
Arbeitsgruppe Charta von Turin / FIVA Kulturkommission;
Thomas Kohler, Gundula Tutt, Rainer, Hindrischedt, Mario De Rosa, Alfieri Maserati, Stefan Musfeld & Mark Gessler
http://www.fiva.org/CommonDownloads/CHA ... N%20DE.pdf
http://www.oldtimer-markt.de/aktuell/na ... -von-turin
http://www.motor-klassik.de/restaurieru ... 98118.html
- Danny_GT6
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Re: Charta von Turin tritt in Kraft
finde ich gut!
Häufig werden viel zu schnell originalteile durch billige, schlecht gemacht und nicht passende Teile ersetzt, nur damit diese als "neu" zu bezeichnen sind.
Generell wird auch das Wort "Restauration" falsch interpretiert.
Unter Restauration versteht sich die "Zurücksetzung in den ORIGINALZUSTAND"
Doch das was eigentlich zu 99,9% betrieben wird würde in der Fachsprache als "Renovierung" bezeichnet.
Da gab es mal nen super Artikel in der O-Markt. Da wurde z.B. mit allergröstem Aufwand die originale, abbröckelnde Farbe im Innenraum mit Speziellen Mitteln wieder angeklebt....
lg Daniel
Häufig werden viel zu schnell originalteile durch billige, schlecht gemacht und nicht passende Teile ersetzt, nur damit diese als "neu" zu bezeichnen sind.
Generell wird auch das Wort "Restauration" falsch interpretiert.
Unter Restauration versteht sich die "Zurücksetzung in den ORIGINALZUSTAND"
Doch das was eigentlich zu 99,9% betrieben wird würde in der Fachsprache als "Renovierung" bezeichnet.
Da gab es mal nen super Artikel in der O-Markt. Da wurde z.B. mit allergröstem Aufwand die originale, abbröckelnde Farbe im Innenraum mit Speziellen Mitteln wieder angeklebt....
lg Daniel
- Brüchi
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Re: Charta von Turin tritt in Kraft
Hi Daniel
Alles schön und gut, aber man darf die ganze Geschichte nicht übertreiben .
Solch ein Regelwerk ist ein guter Anfang, aber unsere Politiker werden das vermutlich nur wieder verwenden, wenn es darum geht uns MEHR Geld aus der Tasche zu ziehen.
Oder um uns das (Oldtimer-) leben zu erschweren.
Beispiel haben wir ja: das sog. Wechselkennzeichen. Anfangs nett geplant, zum Schluss blieb aber der momentane Schwachsinn übrig.
Ob wir unsere Wäglechen nun restaurieren, reparieren oder renovieren, ist eigentlich haarspalterei bzw. kann das doch jeder so machen, wie er will.
Allerdings sind unsere Wägelchen keine 100.000 Euro wert, somit MUSS der Erhaltungsaufwand auch im Verhältnis zum Fahrzeugwert stehen.
In den "Auslieferungszustand" will ich mein Wägelchen bei einer Restauration ganz sicher nicht bringen.....schliesslich soll es funktionieren und nicht gleich wieder rosten
So, nun haben wir ne Charta und angeblich auch ein strengeres Reglement bezüglich H- Kennzeichen....dann träume ich mal von deutlich geringeren Steuer- bzw. Versicherungskosten und von der TÜV-losen Zulassung bei H- kennzeichen
...und selbstverständlich von besonderen, kostenlosen Parkplätzen in öffentlichen Tiefgaragen ....
Grüßlis, Brüchi
Alles schön und gut, aber man darf die ganze Geschichte nicht übertreiben .
Solch ein Regelwerk ist ein guter Anfang, aber unsere Politiker werden das vermutlich nur wieder verwenden, wenn es darum geht uns MEHR Geld aus der Tasche zu ziehen.
Oder um uns das (Oldtimer-) leben zu erschweren.
Beispiel haben wir ja: das sog. Wechselkennzeichen. Anfangs nett geplant, zum Schluss blieb aber der momentane Schwachsinn übrig.
Ob wir unsere Wäglechen nun restaurieren, reparieren oder renovieren, ist eigentlich haarspalterei bzw. kann das doch jeder so machen, wie er will.
Allerdings sind unsere Wägelchen keine 100.000 Euro wert, somit MUSS der Erhaltungsaufwand auch im Verhältnis zum Fahrzeugwert stehen.
In den "Auslieferungszustand" will ich mein Wägelchen bei einer Restauration ganz sicher nicht bringen.....schliesslich soll es funktionieren und nicht gleich wieder rosten
So, nun haben wir ne Charta und angeblich auch ein strengeres Reglement bezüglich H- Kennzeichen....dann träume ich mal von deutlich geringeren Steuer- bzw. Versicherungskosten und von der TÜV-losen Zulassung bei H- kennzeichen
...und selbstverständlich von besonderen, kostenlosen Parkplätzen in öffentlichen Tiefgaragen ....
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....little car, big fun...
- Andi
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Re: Charta von Turin tritt in Kraft
Um die Zeit schon Alkohol?
Wer keine Punkte in Flensburg hat hat endweder Glück gehabt oder behindert den fließenden Verkehr.
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Re: Charta von Turin tritt in Kraft
@ Andi:
klar, wie soll man den Berufsalltag denn sonst überleben?????

klar, wie soll man den Berufsalltag denn sonst überleben?????
....little car, big fun...
- Andi
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Re: Charta von Turin tritt in Kraft
9mm
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Re: Charta von Turin tritt in Kraft
Parabellum
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Re: Charta von Turin tritt in Kraft
Lysergsäurediethylamid
Tetrahydrocannabinol
Jogi
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Re: Charta von Turin tritt in Kraft
Jau Jogi,las uns rauchen.
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- Danny_GT6
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Re: Charta von Turin tritt in Kraft
Hallo Brüchi,
naja, bis jetzt hat das ja noch nichts mit politik zu tun.
Und eigentlich handelt es sich ja mehr um Empfehlungen als um Vorgaben.
Mal sehn wo das ganze hinführt...
lg Dani
naja, bis jetzt hat das ja noch nichts mit politik zu tun.
Und eigentlich handelt es sich ja mehr um Empfehlungen als um Vorgaben.
Mal sehn wo das ganze hinführt...
lg Dani
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Matthias_K.
Re: Charta von Turin tritt in Kraft
so ähnlich? http://www.flickr.com/photos/55777341@N ... otostream/Danny_GT6 hat geschrieben:
Da gab es mal nen super Artikel in der O-Markt. Da wurde z.B. mit allergröstem Aufwand die originale, abbröckelnde Farbe im Innenraum mit Speziellen Mitteln wieder angeklebt....

- Andi
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Re: Charta von Turin tritt in Kraft
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