Das aktuelle Rundschreiben der IKM zur 07er im Ausland

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alex0469
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Das aktuelle Rundschreiben der IKM zur 07er im Ausland

Beitrag von alex0469 »

Als Info von mir weitergeleitet

Nachfrage und Anregungen an derosaATkultur-mobil.org AT wie immer durch @ ersetzen.

Gruß Alex

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Das aktuelle Rundschreiben der IKM zur 07er im Ausland

Seit die Bundesregierung bekannt gegeben hat, daß die Anerkennung des roten Sammlerkennzeichens ausschließlich Sache des Einreiselandes ist und sie in dieser Angelegenheit keine Rechtssicherheit herstellen wird, herrscht Unsicherheit unter den Oldtimerfreunden. Diese Unsicherheit wird durch negative Erfahrungen des ein oder anderen Oldtimerfahrers im Ausland noch verstärkt. Bislang liegt der Initiative nur aus der Schweiz ein Schriftstück vor, welches ausdrücklich und unmissverständlich belegt, daß die Schweiz unsere „07er“ anerkennt. Ein erster Ansatz, doch viel zu wenig, um sich auch bei der Einreise in andere europäische Länder ein wenig sicherer zu fühlen. Sprachbarrieren fördern nicht immer den Dialog mit einheimischen Ordnungshütern, so daß in einer derartigen Situation ein erklärendes Schriftstück, welches man kurzerhand aus dem Handschuhfach nehmen und dem Polizisten in die Hand geben kann, sinnvoll wäre.

Ein solches Schriftstück hat die Initiative Kulturgut Mobilität e.V. nun aufgesetzt und bislang in vier Sprachen übersetzen lassen. Je auf englisch, französisch, italienisch und niederländisch wird dem skeptischen Polizeibeamten der Sinn und Zweck unseres 07er-Kennzeichens erklärt. Die Übersetzung auf polnisch ist in Arbeit und wird vermutlich noch im Laufe dieser Woche, spätestens aber nächste Woche ebenfalls zur Verfügung stehen.
Die Blätter stehen im Mitgliederbereich auf der Internetseite der Initiative zum Herunterladen oder Ausdrucken zur Verfügung. Wir sind der Überzeugung, daß der Mehrwert dieser Informationsblätter ein Anreiz darstellt, die Initiative durch eine Fördermitgliedschaft zu unterstützen. Für lediglich 24 EUR/Jahr kann man als Einzelperson der Initiative beitreten.

Die Initiative Kulturgut Mobilität e.V ist eine unabhängige, nichtkommerzielle Interessensvertretung der Oldtimerszene. Sie setzt sich für den Erhalt des historischen mobilen Erbes und der Teilnahme von Oldtimern am Straßenverkehr ohne jegliche staatliche Restriktionen ein. Dies muß unser aller Ziel sein! Bürokratieabbau, statt neue Hürden zu schaffen, lautet die Devise.

Dies leitet nahtlos in ein weiteres, momentan in Internetforen diskutiertes Thema über: Der FIVA-Paß! Seit in der Januar-Ausgabe 2009 der Motor-Klassik auf Seite 9 der kleine Passus „Die Fahrzeugpässe der FIVA, im Fachjargon ID-Cards, werden in der Schweiz bereits als Zulassungsdokument für Oldtimer benutzt.“ zu lesen ist, wächst die Furcht vieler Oldtimerfahrer, der Paß könne nun doch als Zulassungskriterium auch in Deutschland eingesetzt werden. Ich hoffe sehr, daß diese Furcht unbegründet ist. Es ist sattsam bekannt, daß man auf FIVA-A- und –B-Veranstaltungen einen FIVA-Paß zur Teilnahme benötigt. In diesem Falle hat der Teilnehmer jedoch selbst die Wahl, sich einen solchen ausstellen zu lassen. Dies beeinträchtigt nicht die weitere Ausübung des Hobbys, bzw. stellt den Oldtimerfahrer ohne Teilnahmeambitionen nicht vor ein neues bürokratisches Hindernis und finanzielle Mehrbelastung. Als zusätzliches Zulassungsdokument neben der H-Abnahme ist der Paß in Deutschland daher überflüssig. Erst wenn durch den Einsatz des Passes andere bürokratische Hürden fallen (z.B. vorstehend genannte H-Abnahme), ist dieses Thema diskutabel. Wir werden die Entwicklung weiter beobachten und berichten.

Abschließend möchte der gesamte Vorstand der Initiative Ihnen und Ihren Familien ein schönes, besinnliches und friedliches Weihnachtsfest wünschen. Wir würden uns sehr freuen, Sie auf einer der beiden großen Messen, Retro-Classics 2009 und Techno-Classica 2009, auf dem Stand der Initiative begrüßen zu dürfen.

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite http://www.kulturgut-mobilitaet.de . Wir haben dort zusätzlich eine Literaturecke eingerichtet, in der laufend neue und alte Bücher rund um unser schönes Hobby vorgestellt werden. Vielleicht findet der ein oder andere noch einen Tipp für das lang gesuchte Weihnachtsgeschenk.

Beste Grüße aus Schwaben,
Ihr
Mario De Rosa
stellvertretend für den Vorstand der Initiative
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Dani Senn
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Beitrag von Dani Senn »

Ich bin ja in der Schweiz Fiva Sachverständiger für die Spitfire und für die Ausstellung von Fiva ID Pässen zuständig. Die ID Karte erleichtert hier nur das erlangen des Oldtimerstatus beim Tüv, das heisst, die Prüffinterwalle werden damit auf 6 Jahre angehoben, ist auch ohne ID Karte machbar, man ist dann aber vom wohlwollen der Prüfer's abhängig. Es gibt aber CH Tüvstellen die pfeiffen auf die ID Karte. "sind kleine Herrgötter in Blau". Bei uns ist nähmlich die Fahrzeuprüffung Kantonal geregelt, Bis vor einigen Jahren musste man bei einem Kantonswechsel das Fahrzeug frisch prüffen lassen, heute kann man ihn irgendwo prüffen und das gilt nun für die ganze CH. Unser Dachverband arbeitet schon seit geraumer Zeit an einer einheitlichen technischen Fahrzeugabname für Oldis, aber die Verwaltungsmühlen aaaaaaarrrrrbeittttten laaaaaaaaannnngggggssssssaaaaahhhhhhhmmmm. :evil:
Bodeblääch Dänu
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Dani Senn
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Fiva und H Zulassung

Beitrag von Dani Senn »

Das Neuste aus der Schweiz! war am Samstag wieder mal an einem Technischen Seminar der Fiva. Es wurden uns wieder mal ganz klare Richtlinien gegeben zur Erlangung der Fiva ID und die Zulassung der Fahrzeuge mit dem sogenannten H Stempel in der Schweiz. Neu stützen sich die Strassenverkehrsämter (CH Tüv) bei der Erteilung der H unter anderem auf die erteilten Fiva ID's ab welche in der Schweiz von Techn. Verantwortlichen ( z.B Ich vom Spitfire Club) der jeweiligen Club's bei der Fiva beantragt werden.
Das Bundesamt für Verkehr (Abt Br. Leuenberger) hat den Tüv Stellen der Schweiz in einem Schreiben mitgeteilt:
Der CH Tüv soll sich in Zukunft bei der H erteilung nur noch auf die Prüfung der Verkehrstüchtigkeit konzentrieren, den Rest (Autentik, original Zubehör usw.) sollte der Fahrzeugbesitzer via Fiva ID Karte vor der Fahrzeugprüfung abklähren. Sollten aber bei der Prüfung zweifel auftreten kann der Tüv mit der jeweiligen Fiva Vertretung des Landes eine direkte Nachprüfung verlangen. (Wir Club's können also somit nicht schummeln und müssen uns genau an die historischen Unterlagen halten)
Interessant war, dass vom Deutschen ADAC Verantwortliche Personen dabei waren, die sehr Interessiert an unserem Zulassungsmodell waren :top:
Eingeteilt werden die Fahrzeuge ab 30 Jahren und älter in die Kategorien : A/ Unrestauriert im originalzustand der 1 Auslieferung belassen, unterkategorie 3-1(zustand)
B/ Teilrestauriert
C / Vollrestauriert/abgeändert, (teilweise Kein H . Hier unterscheidet man, ob die Aenderungen Z.B Stage II Motor usw. schon bei der Erstauslieferung erhältlich war)
X/ Nachbauten/Replikas (keine H zulassung)
Lustig war das Beispiel einer Indischen Vespa Bj. 2004 im Hysto Trim, welcher ein CH Tüv den H Stempel gab :-vh :-vh
Bodeblääch Dänu
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