Vorsicht:
ist ein anderer als der originale Motor drin (und nicht eingetragen) erlischt die Betriebserlaubnis.
Wird ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis gefahren, wird daraus der 'Tatbestand' der Steuerhinterziehung und des Versicherungsbetruges abgeleitet.
Beides keine Bagatellvergehen. Meist wird bei der Gelegenheit auch gleich erst mal der Führerschein kassiert.
Umrüstungen ohne ABE, die zum erlischen der Betriebserlaubnis des FZ führen sind also mit Vorsicht zu geniessen, da die Konsequenzen weitreichend sein können.
Natürlich gilt wie immer: wo kein (kundiger) Kontrolleur, da kein Tatbestand, wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber: dr Teufel ischd ein Eichhörnle ...
Einem Freund von mir ist mal ein besoffener an den getunten Opel gefahren.
Der Gutachter der Versicherung des Unfallverursachers hat das Tuning (dicker Motor, andere Bremse, nicht eingetragene Räder) dokumentiert.
Resultat:
FS weg für 6 Monate, Geldstrafe.
Vorstrafe wegen Versicherungsbetrug.
Teilschuld am Unfall, obwohl das FZ geparkt stand und der Unfallverursacher nachweisslich besoffen war.