Besitzer eines Oldtimers mit einem roten Sammler-Kennzeichen dürfen mit ihrem Fahrzeug zwar an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen oder zur Werkstatt fahren. Wer sein betagtes Automobil aber zur Tankstelle bewegt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit und wird mit 50,-€ bestraft.
So bestätigt vom OLG Dresden ( Az.: SS (Owi) 213/05 ), weil ein Oldi-Fahrer mit seinem Ami-Schlitten zum Tanken gefahren war.
verärgerte Grüße
Roland